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Deutsche Telekom ist vor dem Bundesverwaltungsbericht mit einer Klage gegen die Regulierungspolitik der Bundesnetzagentur gescheitert. In einem am Donnerstag vorgestellten Urteil (BVerwG 6 C 38.07) hat das Gericht in Leipzig eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt. Auch künftig muss die Telekom demnach in allen Bereichen Call-by-Call-Verbindungen ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis:
Seite 1: Die Urteilsbegründung
Seite 2: Die Reaktion der Telekom
Gericht folgt Bundesnetzagentur
Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Einschätzung des Regulierers, dass die Telekom die Märkte für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche noch immer beherrsche. "Das daraus folgende Bedürfnis nach Regulierung dieser Märkte besteht im Grundsatz unabhängig davon, ob die Deutsche Telekom die betreffenden Leistungen standardmäßig anbietet oder im Einzelfall individuell aushandelt", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Durch das Call-by-Call-Verfahren, bei dem einer fünf- oder sechsstellige Vorvorwahl genutzt werden kann, um kostengünstiger zu telefonieren, sei "ein gewisses Maß an Wettbewerb" gewährleistet. Bei einem Wegfall sei dieser Wettbewerb jedoch gefährdet. Die Bundesnetzagentur habe zudem plausibel machen können, dass eine behördliche Kontrolle der Anschluss- und Verbindungsentgelte im Interesse der Telefonkunden erforderlich sei.