Donnerstag, 30.10.2008 09:01

Warnung vor opendownload.de

aus dem Bereich Sonstiges
Während viele Internetsurfer das World Wide Web als praktisch endlos große Spielwiese betrachten, würden Verbraucherschützer an diversen Stellen am liebsten große Sicherheitszäune mit markanten Warnhinweisen aufstellen lassen. Immer wieder muss vor dreisten Abzock- oder Betrugsversuchen gewarnt werden. Das trifft auch auf das Angebot von opendownload.de zu, vor dem aktuell die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt.

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Freeware, die keine ist

Auf dem Portal besteht die Möglichkeit, in diversen Rubriken wie "Sicherheit", "Grafik" oder "Telekommunikation" nach Software zu suchen, die nach einer kurzen Registrierung mit diversen persönlichen Daten zum Download bereit steht. Dazu gehört beispielsweise das aktuelle Open Office Paket, der Adobe Reader zum Lesen von PDF-Dateien oder die Peer2Peer-Software eMule. Allerdings ist das Herunterladen nur auf den ersten Blick kostenlos möglich. Tatsächlich kostet die "Freeware" richtig viel Geld, da bei einer Registrierung auf der Seite ein Abonnement abgeschlossen wird.

Wortwörtlich heißt es nach mehreren notwendigen Klicks versteckt am rechten Bildrand: "Durch Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre." Konkret wird also eine Abo-Gebühr in Höhe von 192 Euro fällig. Auch dann, wenn möglicherweise nur ein kleines Programm heruntergeladen wurde. Und genau diesen Betrag versuchen die Betreiber des Portals, die Content Services Ltd. aus Mannheim, offenbar immer häufiger einzutreiben, wie die Verbraucherschützer warnen.

Nicht zahlen!

Betroffene Nutzer der Seite sollen sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern lassen. Zahlungsaufforderungen des Anbieters sollten mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen sei, so die Verbraucherschützer. Bei einer Anmeldung müsse durch das Setzen eines Häkchens auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichtet werden. Das ist in Augen der Verbraucherzentrale nicht tragbar. Betroffene Kunden haben die Möglichkeit, einen Musterbrief zum Widerspruch herunterzuladen.
Hayo Lücke
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    Zuletzt kommentiert von Pharao am 31.10.2008 um 13:25 Uhr
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