Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit sogenannten Kostenfallen erzielt hat. Dies entschied jetzt das Landgericht Hanau.
Vorgehen sei wettbewerbswidrig
Bestätigt die Berufungsinstanz die noch nicht rechtskräftigen Urteile, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne im Zuge einer "Gewinnabschöpfung" vom Staat einkassiert werden. "Die Urteile sind ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im Internetgeschäft", erklärt der Vorstand des vzbv, Gerd Billen. Der Verband versucht mit den Verfahren, dem Internetanbieter seinen nach Auffassung der
Verbraucherschützer zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen. Der Grundstein hierzu ist mit den aktuellen Urteilen gelegt.
Das Gericht erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters. Im April 2007 hatte der Verband die Firma wegen Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten wie lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de oder online-flirten.de abgemahnt. Diese waren so gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten konnten, die Angebote für Leistungen wie Lebenserwartungstests seien kostenfrei. Tatsächlich ging man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag über mindestens 59 Euro ein. Über diese Folgen hatte der Anbieter lediglich im Kleingedruckten informiert. Diese Sachverhalte machte der vzbv später zum Gegenstand der laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren.
Gesetzgeber gegen Abo-Abzocke gefordert
Zuletzt hat die Online Service Ltd. im April und im September mit zahlreichen Mahnungen für Aufsehen gesorgt. Nach der letzten Mahnwelle sah sich sogar das Amtsgericht Wiesbaden zu einer Stellungnahme und Richtigstellung genötigt, weil die von dem Unternehmen beauftragte Rechtsanwältin Katja Günther ihren Briefen ein Urteil des Gerichts beigelegt hatte, um ihren Standpunkt scheinbar zu untermauern. Wie onlinekosten.de
damals berichtete, wurde dieses Urteil zu Unrecht zitiert, was auch das Gericht bestätigte.
Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden monatlich über 20.000 Verbrauchern im Internet versteckte Abo-Verträge untergeschoben. "Kostenfallen sind eine moderne Landplage. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese
Abzocke der Verbraucher unterbindet", fordert Billen. Nutzer dürften nicht erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein Internet-Angebot kostenpflichtig war.