Gelegenheit zur Manipulation gibt es aus Sicht der Kritiker mehr als genug. Denn die Wahlcomputer würden nicht etwa bis zum nächsten Wahltermin sicher weggeschlossen, sondern an Vereine oder Firmen vermietet, heißt es in der Beschwerdeschrift. Und was der Chaos Computer Club von der
Hessenwahl im Januar berichtet, klingt nach dem Fuchs, der den Hühnerstall bewacht: Wahlcomputer der Gemeinde Niedernhausen seien über Nacht privat gelagert worden - zu Hause bei Lokalpolitikern.
Manipulationen sind unsichtbar
Doch der Haupteinwand der Karlsruher Kläger reicht noch weiter.
Wahlen müssen transparent und öffentlich abgehalten werden. Deshalb darf jeder Wähler im Wahllokal bleiben und sich vom korrekten Funktionieren des demokratischen Prozesses vergewissern; auch Sitzungen der Wahlausschüsse und Wahlvorstände sind öffentlich. "Wenn ein Prozess dagegen komplett ins Innere einer Maschine verlegt werden, dann sind Manipulationen unsichtbar", meint Wiesner.
Es ist also der "böse Schein", der den Wahlcomputer aus Sicht der Kritiker angreifbar macht - die bloße Möglichkeit, dass auf dem Weg von der Tastatureingabe bis zum Speichermodul aus einer SPD-Stimme ein Votum für die Union wird. "Die Korrektheit der Wahl muss für jedermann nachvollziehbar sein, nicht nur für Computerspezialisten", fordert Wiesner.
Die Niederlande verzichten auf Einsatz von Wahlcomputern
So könnte das höchste deutsche Gericht am Ende zu der Erkenntnis kommen, dass die gute alte Wahlurne - die sich notfalls aus einem Pappkarton basteln lässt - dem Computer in punkto Transparenz überlegen ist. Weil die Urne ein "passives" Gerät ist und die Stimmzettel einfach aufnimmt, während im Computer Dateneingaben immer verarbeitet werden. Die Niederlande haben jedenfalls die Konsequenz aus dem desaströsen Nedap-Hack gezogen. Bis auf weiteres werde man wieder mit Papier und Bleistift wählen lassen, beschloss der Ministerrat im Frühjahr.
Jörg Schamberg
/ dpa