Gegen seine
Wahlcomputer, so glaubte Jan Groenendaal, hätten Hacker absolut keine Chance. "Dass man auf unserer Wahlmaschine auch Schach spielen kann, würde ich gern vorgeführt bekommen", tönte der Geschäftsführer der holländischen Firma Nedap. Eine deutsch-holländische Hackergruppe fackelte nicht lang, beschaffte sich ein Gerät und installierte kurzerhand Tom Kerrigans Simple Chess Programm. Technisch kein Problem - es dauerte nur etwas, die Schachfiguren auf dem schrägen Bedienpult mit Magneten zu fixieren.
Gericht überprüft Beschwerden
Diese Episode vom Oktober 2006, geschildert in der Computerzeitschrift c't, wird am kommenden Dienstag (28.10.) vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rolle spielen. Erstmals steht dort die Zulässigkeit von Wahlcomputern auf dem Prüfstand. Das Karlsruher Gericht verhandelt über zwei Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Einsatz von mehr als 1800 Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl - ebenfalls Geräte der Firma Nedap.
Denn die Hacker haben die Wahlmaschinen im Nachbarland - die den in Deutschland verwendeten Modellen gleichen - nicht zur zum Schachspielen eingesetzt. Im holländischen Fernsehen führten sie vor laufender Kamera vor, wie sich in knapp fünf Minuten das Steuerungsprogramm austauschen lässt - gegen eine Software, die zum Stimmenklau taugt.
Sicherheit der Wahlcomputer zweifelhaft
Ulrich Wiesner, der die Beschwerde in Karlsruhe gemeinsam mit seinem Vater, dem emeritierten Politikwissenschaftler Joachim Wiesner, eingelegt hat, macht sich wenig Illusionen über die Sicherheit der Computer: "Es gibt zahllose Angriffsmöglichkeiten", sagt der Angestellte einer Software-Firma - von der Manipulation des Programms bis zum Austausch des Stimmenspeichers. "Man kann einfach nur hoffen, dass es keiner macht."
Zwar sind die in Deutschland eingesetzten Wahlcomputer vom Typ ESD
1 und ESD 2 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt auf Herz und Nieren geprüft worden. Allerdings gilt das nur für Mustergeräte.
Ob beim einzelnen Computer alles korrekt installiert ist, dafür verlässt man sich auf die Angaben des Herstellers. Bei Feuerlöschern, kritisieren die Kläger, sei der Sicherheitsstandard höher.