Donnerstag, 23.10.2008 18:00

Rundfunkstaatsvertrag: Online-Angebot wird befristet

aus dem Bereich Sonstiges
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einen rechtlichen Rahmen für die Online-Angebote von ARD und ZDF geeinigt. Sie verständigten sich am Donnerstag in Dresden auf die endgültige Fassung des 12.Rundfunkänderungsstaatsvertrags, mit dem Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt werden.

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Dreistufige Prüfung aller Inhalte

Künftig müssen alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF in einem Drei-Stufen-Test daraufhin überprüft werden, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind, ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen und wie teuer es ist. Zuständig für die Prüfung sind die internen Aufsichtsgremien der Sender, also Rundfunk- und Fernsehräte. Auch die bereits bestehenden Angebote sollen bis Ende 2010 diesem Test unterzogen werden.

Der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, sagte in Dresden, er erwarte keine Probleme mit der EU-Kommission. Es bleibe dabei, dass TV-Sendungen sieben Tage lang im Internet abrufbar sein sollen, sportliche Großereignisse 24 Stunden. Vor der Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages solle es noch eine Anhörung mit privaten Medienhäusern geben, kündigte Beck an. Nach der Unterzeichnung Ende des Jahres muss der Vertrag im Frühjahr von allen Landesparlamenten ratifiziert werden.

Sportereignisse nach 24 Stunden offline

Die ARD beurteilt den Vertrag nach Worten ihres Vorsitzenden Fritz Raff als "Kompromiss, mit dem wir leben müssen". Die nachträgliche Prüfung sämtlicher Telemedien im Drei-Stufen-Test werde "die Gremien mit erheblichem Verwaltungsaufwand und die Landesrundfunkanstalten mit enormen Kosten belasten". Zur Sieben-Tage-Frist sagte Raff, es erscheine "nach wie vor weder logisch noch im Sinne der Gebührenzahler vertretbar, wenn aufgrund von festgelegten engen Fristen, die aus Sicht des Publikums sinnlos sind, gebührenfinanzierte Angebote zu schnell wieder aus dem Netz verschwinden sollen". Das gelte besonders für die 24-Stunden-Frist bei Sportereignissen.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht wichtige Forderungen der deutschen Verlage berücksichtigt. Der VDZ begrüßte insbesondere, dass "presseähnliche Angebote" nur sendungsbezogen zulässig sind und die jeweilige Sendung ausweisen müssen. "Wir sind froh, dass nach langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten bleiben", erklärt Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. Kritik übte der VDZ daran, dass "die Online-Expansion von ARD und ZDF im Bereich der Bewegtbilder über das für eine technologie-neutrale Nutzung des Internet nötige Maß hinaus gestattet" werde.

Vorschriften entsprechen Wunsch der EU

DGB-Chef Michael Sommer hatte noch am Mittwoch an die Regierungschefs appelliert, bestehende Internet-Angebote von ARD und ZDF von dem Drei-Stufen-Test auszunehmen. Er nannte das geplante Verfahren eine "Beschäftigungstherapie für die Rundfunkräte", mit dem die Gremien "quasi lahmgelegt" würden. Beck verwies dagegen in einem Interview der "Süddeutschen Zeitung" darauf, dass die nachträgliche Genehmigung einem Wunsch der EU-Kommission entspreche.
Michael Posdziech / dpa
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    Zuletzt kommentiert von Roboterfreak am 24.10.2008 um 21:31 Uhr
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