Donnerstag, 23.10.2008 16:01

eBay: Bewertungen nachträglich korrigierbar

aus dem Bereich Sonstiges
Das "Drei, zwei, eins - meins"-Auktionshaus eBay befindet sich derzeit in stürmischem Gewässer. In diesem Jahr hat nicht nur ein Wechsel an der Führungsspitze stattgefunden, sondern es gab auch zahlreiche Änderungen am gesamten System der Online-Auktionsplattform. Aktuell kämpft eBay mit Stellenstreichungen und einem sinkenden Aktienkurs.

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Korrekturantrag für Verkäufer

Nun soll es Änderungen an einem Herzstück des eBay-Systems geben. Die Bewertungen, die Käufer zum Auktionsverlauf und zum Service des Verkäufers abgeben, sind nicht länger auf alle Zeiten festgeschrieben. Bisher gab es lediglich die Lösung der einvernehmlichen Bewertungsrücknahme: sowohl Käufer als auch Verkäufer mussten sich auf eine Rücknahme der Bewertung verständigen.

Ab sofort können Verkäufer über die Funktion "Überarbeitung einer Bewertung beantragen" ihre Käufer bitten, eine abgegebene neutrale oder negative Bewertung noch einmal zu überarbeiten und zu korrigieren. Der Link zu dem Korrekturantrag findet sich auf den Hilfeseiten, auf dem Bewertungsportal sowie unter "Aktuelle Bewertungen" auf Mein eBay. Der Käufer erhält nach Antragsstellung eine E-Mail von eBay, die über die Bitte des Verkäufers informiert. Innerhalb von zehn Tagen kann der Käufer den Antrag annehmen und seine Bewertung korrigieren oder dieses aber mit einer Begründung ablehnen. Die überarbeitete Bewertung erscheint direkt im Bewertungsprofil des Verkäufers.

Nur Auktionen der letzten 30 Tage können überarbeitet werden

eBay hat für dieses Verfahren allerdings einige Auflagen festgesetzt. Jeder Verkäufer kann für je 1.000 Bewertungspunkte, die er im Laufe des letzten Jahres erhalten hat, jeweils fünf Anträge auf Überarbeitung einer Bewertung stellen. Die Bewertungspunkte ergeben sich aus allen Bewertungen, egal ob positiv, neutral oder negativ. Der Verkäufer muss zudem das bei der Auktion aufgetretene Problem, dass zu der schlechten Bewertung geführt hat, korrigiert haben. Erst dann kann er den Korrekturantrag stellen. Ein solcher Antrag kann ebenfalls gestellt werden, wenn ein Käufer irrtümlich eine negative Bewertung abgegeben hat.

Eine einmal überarbeitete Bewertung kann nachträglich jedoch nicht noch einmal korrigiert werden. Auch zeitlich schränkt eBay die neue Funktion ein: Bewertungen, die bereits älter als 30 Tage sind, lassen sich nicht mehr nachträglich überarbeiten.
Jörg Schamberg
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    Zuletzt kommentiert von Turius am 24.10.2008 um 19:12 Uhr
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