Für die
Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsfirmen nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vorläufig keine Technik auf eigene Kosten anschaffen.
Keine Maßnahmen gegen Firma
Die 27. Kammer gab am 17. Oktober einem entsprechenden Eilantrag einer deutschen Tochterfirma der
British Telecom (BT) Gruppe statt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Gegen die einstweilige Anordnung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Mit dem Beschluss untersagte das Gericht der
Bundesnetzagentur vorläufig, Maßnahmen gegen das Unternehmen einzuleiten.
Nach einer seit Januar geltenden Gesetzesregelung sind Anbieter von Telekommunikationsleistungen verpflichtet, die Gesprächsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern und auch die Technik dafür bereitzustellen. Wer dies nicht tut, soll vom kommenden Jahr an mit einem Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Die Kammer hatte bereits im Juli in einem gleichgelagerten Fall Zweifel geäußert, ob den Firmen die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung aufgebürdet werden dürfen. Damals hatten die Richter das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Die Entscheidung dort steht noch aus.
Der Regulierungschef der BT-Gruppe, Felix Müller, sagte dem "Handelsblatt" zu dem Erfolg seines Eilantrages: "Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen."
Michael Posdziech
/ dpa