Die Abmahnwelle scheint jetzt auch in der Alpenrepublik angekommen zu sein. Deutsche Erotik-Produzenten haben mehrere hundert Internet-Nutzer in Österreich
abmahnen lassen, weil diese urheberrechtlich geschützte Sex-Videos heruntergeladen haben sollen. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin "Format" in seiner aktuellen Ausgabe. Besonders pikant daran ist, dass der Provider, in diesem Fall
Telekom Austria, die Nutzeradressen nach Meinung von Rechtsexperten eigentlich nicht hätte weitergeben dürfen.
Pauschal 790 Euro pro Datei
Dem Bericht zufolge wurden ausschließlich Kunden von Telekom Austria abgemahnt, über deren
Breitband-Anschlüsse mit Hilfe der Tauschbörse
eDonkey Pornofilme und anzügliche Bilder heruntergeladen wurden. Hinter der Aktion steckt eine Vorarlberger Kanzlei, die unter anderem deutsche Porno-Produzenten wie Hustler Europe, Cazzo Film und Muschi Movie vertritt. Die abgemahnten Kunden wurden von den Rechtsanwälten aufgefordert, eine Pauschale in Höhe von 790 Euro pro heruntergeladene Datei zu zahlen. Ansonsten drohe den
Filesharern eine Schadensersatzklage mit einem Streitwert über 36.000 Euro.
Unternehmen in der Kritik
Im Visier der Öffentlichkeit stehen jetzt aber nicht nur die betroffenen Kunden, sondern auch der Telekommunikationsanbieter selbst. Telekom Austria soll Auskunft gegeben haben, welche Kunden zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adressen genutzt haben. In einer Stellungnahme beruft sich das Unternehmen auf seine gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Urheberrechtsgesetz, auch ohne richterlichen Beschluss oder staatsanwaltlichen Auftrag Auskunft geben zu müssen.
Doch der Grenzbereich zwischen Urheberrecht und
Datenschutz ist juristisch umstritten. Bis zur eindeutigen Klärung der Rechtslage hat das Unternehmen aber angekündigt, bis auf weiteres keine weiteren Daten von Filesharing-Nutzern weiterzugeben.