Schon mal nach Grundstücken für den Alterswohnsitz gesucht? Bei
eBay war ein passendes Fleckchen im Angebot. Die Beschreibung klang nahezu idyllisch: Da war von einer "bewohnbaren Umwelt" die Rede und von isländischen Pferden. Einziger Haken: die derzeit etwas heikle finanzielle Situation. Trotzdem gab es den Inselstaat Island schon zu einem Startpreis von 1,25 Euro.
Island bleibt den Isländern
So mancher schloss wohl die Augen, sah sich schon in einer grünen Oase aus Ruhe und Natur und drückte auf den "Bieten"-Knopf. Das Angebot stieg mit 80 Geboten rasch auf 12,6 Millionen Euro. Aber dann war plötzlich Schluss: Statt eines verheißungsvollen "Sie sind der Höchstbietende!" kam nur noch ein schnödes "This listing has been removed".
Die eBay-Betreiber hatten die Versteigerung abgebrochen. Begründung: "unrealistische Dinge" können nicht verkauft werden. So endete auch die
Versteigerung Belgiens im Jahre 2007. Und wie hätte auch die Übereignung aussehen sollen? Verträge müssen gehalten werden – und somit darf man nicht verkaufen, was einem nicht gehört. Schade für jeden, der gerne einmal eine Krone getragen und ein Land sein Eigen genannt hätte.
Zugute kam dieser Rechtsgrundsatz einem Bochumer Segelfreund und Schnäppchenjäger. Ihm ging die mehr als sechs Meter lange Yacht "Jeanneau Sun Way 21" ins Netz – für 22,50 Euro. Kleine Ursache, große Wirkung: Der Verkäufer aus Köln hatte vergessen, das Mindestgebot von 12.000 Euro anzugeben. Das Oberlandesgericht Köln gab dem Käufer Recht. Begründung: Na klar - Verträge müssen gehalten werden. Auch die bei Online-Auktionen geschlossenen.
Vorsicht Datendiebe
Liegt es am "Ruhrpott" oder ist es bloß Zufall? Ein weiterer Bochumer wurde kürzlich in eine Versteigerungs-Posse verwickelt: Telefonisch erhielt er den Lieferbescheid für einen 52.000-Euro teuren Ferrari. Da er weder im Lotto gewonnen hatte, noch gewohnheitsmäßig Luxusschlitten wie Brötchen einkauft, forschte er nach. Ergebnis: Er hatte sich in einem Internetcafé nicht richtig ausgeloggt oder jemand hatte sein Passwort ausgespäht. Und damit flugs das schicke Fahrzeug mit dem Portokassen-Preis bestellt. Der 40jährige hatte Glück: Er konnte abbestellen und kam mit dem Schrecken davon. Und wird wohl künftig gut auf seine
eBay-Login Daten aufpassen.