Die Bildersuche von
Google wird von Millionen Internetnutzern verwendet, könnte aber schon bald Geschichte sein. Ein Künstler aus Hamburg will nicht, dass Vorschaubilder seiner Comicfigur "PsykoMaN" in der Ergebnisliste bei Google angezeigt werden und reichte Klage beim Hamburger Landgericht ein.
Google verletzt Urheberrechte
Wie die "ComputerBild" berichtet, gab das Hamburger Gericht dem Künstler jetzt recht. Google verletze das
Urheberrecht und müsse dafür Sorge tragen, dass keine PsykoMaN-Motive mehr in der Ergebnisliste der Bildersuche erscheinen. Zunächst wird sich aber nichts bei Google ändern, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Sollten jedoch weitere Rechteinhaber klagen und andere Gerichte sich der Entscheidung aus Hamburg anschließen, ist eine vernünftige Bildersuche im Internet kaum noch möglich. Das Landgericht schlägt in seinem Urteil als Alternative vor, statt der Vorschaubilder in der Suche Texteinblendungen zu zeigen.
Google will in Berufung gehen
Google sieht die Rechtslage erwartungsgemäß anders und hält die aktuelle Bildersuche für rechtmäßig. Der Konzern will in Berufung gehen und notfalls bis vor den
Bundesgerichtshof ziehen. Doch eine höchstrichterliche Entscheidung birgt auch Risiken, wie der Stuttgarter Fachanwalt für IT-Recht Alexander Fischer zu Bedenken gibt: "Sollte der Bundesgerichtshof als höchstes Zivilgericht die Entscheidung des Landgericht Hamburg bestätigen, wäre dies das Aus für Bildersuchen - sofern ohne Zustimmung des Rechteinhabers Bilder
verwendet werden."