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GEMA geht im Streit um die Verwertungsrechte für Musikübertragung gerichtlich gegen eine Verfügung der EU- Kommission vor. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob kommerzielle Anbieter für die Nutzung von Musik in jedem einzelnen Land die Verwertungsrechte beantragen müssen. Man habe beim Europäischen Gericht erster Instanz in Luxemburg bereits am 30. September eine Anfechtungsklage gegen die jüngste Verfügung der EU- Kommission eingereicht, teilte die Gesellschaft am Donnerstag mit.
Grenzenlose Rechteverwertung
Im Zuge der zunehmenden Verbreitung von Musik über Internet, Kabel oder Satellit hatte die EU-Kommission in der bisherigen Rechtslage einen Verstoß gegen den Wettbewerb gesehen. Bisher konnten Künstler ihre Rechte immer nur an ihre jeweilige nationale Verwertungsgesellschaft übertragen. Anbieter von internationalen Mediendiensten wie etwa Apples
iTunes Store mussten bislang mit jeder nationalen Verwertungsgesellschaft einzeln verhandeln. In einem förmlichen Marktmissbrauchs-Verfahren gegen den Verwertungs-Dachverband CISAC entschied die Kommission im vergangenen Juli, dass die Verwertungsgesellschaften ihr Angebot im Ausland nicht mehr einschränken dürften und Komponisten und Musiker für ihre Urheberrechte die Verwertungsgesellschaft frei wählen dürften.
GEMA sieht Rechtsunsicherheit durch EU-Verfügung
Die GEMA wirft der EU-Kommission vor, ihren Kompetenzbereich überschritten zu haben. Zudem werde aus der Entscheidung nicht klar, welche Verhaltensweisen konkret untersagt sein sollten. "Dadurch entsteht eine unerträgliche Rechtsunsicherheit für die GEMA, aber auch für alle übrigen Verwertungsgesellschaften", hieß es in einer Mitteilung. Der von der Kommission eingeforderte Wettbewerb würde nach Auffassung der GEMA zudem "unvermeidlich einen Rückgang der urheberrechtlichen Vergütungen nach sich ziehen".
Auch Autoren und Komponisten wollen klagen
Erst am Mittwoch hatte der CISAC (Internationale Vereinigung der Gesellschaften von Autoren und Komponisten) angekündigt, ebenfalls gegen die Verfügung zu klagen. Die EU-Entscheidung sei dogmatisch und mache eine Musik-Lizenzierung für globale digitale Dienste praktisch unmöglich, kritisierte der ehemalige Bee-Gees-Sänger und CISAC-Präsident Robbin Gibb in Berlin. Der Dachverband habe seinerseits bereits nach einer Lösung gesucht, die Lizenzierung von Musik über Ländergrenzen hinweg zu erarbeiten.