Nicht nur im Internet können Verbraucher auf
Abzocker stoßen, auch im TV oder im Radio finden sich Gewinnspielanbieter, die teils mit unseriösen Methoden den Zuschauern und Zuhörern das Geld aus der Tasche ziehen können.
Hohe Strafen bei Verstößen
Damit soll nun nach den Vorstellungen der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten Schluss sein. Dazu hat die Kommission neue Regeln für eine Gewinnspielsatzung verabschiedet, die Verbraucher größeren Schutz vor solchen Methoden geben soll. Durch den am 1. September in Kraft getretenen 10. Rundfunkstaatsvertrag haben die Landesmedienanstalten erstmals die Möglichkeit erhalten, eine gesetzliche Grundlage für Gewinnspiele in Radio und Fernsehen zu erstellen. Entsprechend abschreckende Sanktionsmittel wurden gleich mit aufgenommen. Anbietern, die gegen die Regeln verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Dennoch wollen die Landesmedienanstalten Gewinnspiele nicht komplett aus dem Rundfunk verbannen.
Keine Gewinnspielteilnahme von Minderjährigen
Besonders am Herzen lag den Mitgliedern der Kommission aber der Schutz von Kindern und Jugendlichen, deren Gutgläubigkeit zu häufig ausgenutzt würde. Nach dem jetzt verabschiedeten Entwurf sollten Minderjährige gar nicht mehr an solchen Gewinnspielen teilnehmen dürfen. Verboten werden sollen auch Gewinnspiele, die sich per TV oder Radio direkt an Kinder und Jugendliche richten. Doch wo es Regeln gibt, da sind auch Ausnahmen: Unentgeltliche Gewinnspiele, bei denen nur die standardmäßigen Telefonkosten bis zu einer Höhe von 14 Cent pro Minute anfallen, sind weiterhin möglich.
Anbieter müssen besser über Gewinnchancen informieren
Generell soll eine Veröffentlichung der Teilnahmebedinungen und Spielregeln für eine bessere Transparenz sorgen. Eine Kostenbegrenzung wird nach den Wünschen der Kommission eine übermäßige Mehrfachteilnahme der Mitspieler verhindern. Die Anbieter von Gewinnspielen müssen zudem die Verbraucher stärker als bisher über die Gewinnchancen informieren. Außerdem sind sie in erheblich erweitertem Umfang auskunftspflichtig gegenüber den Aufsichtsbehörden. "In den nächsten Wochen können TV- und Radioveranstalter und deren Verbände Stellung beziehen. Die Chancen sind groß, dass auf Grund der Anhörung die Gewinnspielsatzung noch in diesem Jahr gemeinsam mit der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) abschließend beraten und durch die Landesmedienanstalten verabschiedet werden kann", so Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Kommission der Landesmedienanstalten.