Dienstag, 07.10.2008 19:34

Urteil: Rapidshare als Mitstörer haftbar

aus den Bereichen Sonstiges, WebHosting
Nachdem bereits im Januar das Landesgericht Düsseldorf urteilte, dass Rapidshare die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auch dann mit Kontrollmitteln unterbinden müsse, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebes drohe, gibt es nun ähnlich schlechte Neuigkeiten für den Hosting-Anbieter. Wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg hervorgeht, haftet Rapidshare als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer.

Anzeige
Maßnahmen nicht ausreichend

Sobald der Anbieter Kenntnis von der Rechtsverletzung erlang habe, sei er dazu verpflichtet, "alles Zumutbare zu tun, um kerngleiche Verstöße zukünftig zu unterbinden", heißt es in dem Urteil. Der verwendete MD5-Filter sei dabei nicht ausreichend, da er nur greife, wenn eine absolut identische Datei erneut hochgeladen werde. Wird die Datei zum Beispiel gepackt und wieder bereitgestellt, wirkt der Schutz nicht mehr. Stattdessen soll der Webhosting-Dienst schon im Vorfeld tätig werden und die IP-Adressen speichern und auswerten.

Statische IP-Adressen

Um den Nutzer identifizieren zu können, müssten Uploader mit dynamischen IP-Adressen ausgeschlossen werden beziehungsweise sich freiwillig einem Registrierungsverfahren unterwerfen. Derartige Maßnahmen seien zumutbar, auch wenn sie das Geschäftsmodell bedrohen und künftige Nutzer abschrecken würden. Es bestehe jedoch keine Verpflichtung, den Dienst nur noch gegen Registrierung und nicht mehr anonym anzubieten.

Ein solches Geschäftsmodell stelle die berechtigten Interessen von Inhabern absoluter Sonderschutzrechte bewusst und sehenden Auges vollständig schutzlos und verdiene nicht den Schutz der Rechtsordnung, urteilte das OLG Hamburg. Antragsteller war ein Hersteller von Hard- und Software für den privaten und gewerblichen Gebrauch.
Saskia Brintrup
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 Unfertiger Artikel (6 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Sankhase am 08.10.2008 um 12:49 Uhr
 Das nenn ich mal "up to date" (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von cantax am 08.10.2008 um 10:38 Uhr
 Suche

DSL Schnecke
Das DSL Kabel glüht bereits, der WLAN DSL Router blinkt wild, aber trotzdem dauert der DSL Speed Check ewig?
Dann ist auch IPTV oder etwa Video on Demand kaum möglich. Alternativen müssen her.
Wir haben alle Internet Tarife: Zum Beispiel UMTS Flatrate testen oder gleich auf Kabel umsteigen. Den Kabel Digital Receiver gibt's auf Wunsch dazu.
ADSL Anschluss
Ein DSL Anschluss ist der Standardzugang der meisten Internetprovider.
Ob 1&1, der Billiganbieter congstar oder früher auch QSC oder freenet: Alle setzen auf die ADSL Technik.
Dazu gibt's verschiedene Flatrates. Neben einer Internet Flatrate ist bei vielen Angeboten oft auch eine Festnetz Flatrate inklusive.
Mobilfunk Discounter
Inzwischen ist das Angebot an günstigen Mobilfunk-Tarifen sehr unübersichtlich.
Neben Billigmarken der großen Provider wie Simyo oder Fonic gibt es zahlreiche unbekanntere Discounter mit günstigen Preisen.
Eine Übersicht bietet unser Prepaid-Vergleich.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs