Freitag, 03.10.2008 16:01

Bei Abmahnung wegen Raubkopien erst zum Anwalt

aus dem Bereich Sonstiges
Empfänger von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen aufgrund illegaler Internet-Downloads sollten sich dringend mit einem versierten Rechtsanwalt beraten, bevor sie auf diese Schreiben reagieren.

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Forderungen genau prüfen

"In vielen Erklärungen werden die Ansprüche in der Formulierung viel zu weit gefasst. Der Verbraucher ist allein nicht in der Lage, dies einzuschätzen, und kann durch eine ungeprüfte Anerkennung mit erheblichen Folgekosten konfrontiert werden. Denn erfolgt anschließend ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung, wird die vereinbarte Strafe fällig", erklärt Simone Staab, Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in der Kölner Kanzlei Arens Rechtsanwälte.

Nach Schätzungen werden im Bundesgebiet pro Monat mehrere Tausend Unterlassungserklärungen verschickt – mit erheblichen finanziellen Forderungen für Schadensersatz und Anwaltsgebühren. Auf diese Weise will die Musikindustrie illegale Downloads und somit Umsatzeinbußen weiter eindämmen. Nach Angaben des Bundesverbandes wurden im vergangenen Jahr 312 Millionen Musikstücke illegal aus dem Netz geladen. "Viele betroffene Verbraucher – vor allem Eltern, deren Kinder für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind – reagieren regelrecht panisch, unterschreiben blindlings die Erklärung und begleichen die finanziellen Forderungen. Das ist völlig falsch", erläutert Staab.

Anwaltsgebühren bei einfachen Fällen begrenzt

Nur gemeinsam mit dem Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Forderung untersucht und können weitere Schritte festgelegt werden. "Muss der Vorwurf eingeräumt werden, wird in der Regel eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Vor Abgabe der Erklärung wird dabei mit den Anwälten der Musikindustrie eine Einigung über die Gebühren erzielt", so Staab weiter.

Der Gesetzgeber hat mittlerweile die gegnerischen Anwaltsgebühren bei einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro begrenzt. ROLAND-Partneranwältin Staab: "'Einfach gelagert' meint hierbei in der Regel, dass die Songs für den Privatgebrauch runtergeladen wurden und keine kommerzielle Nutzung erfolgte." Dadurch kann die finanzielle Belastung in Grenzen gehalten werden, wenn eine Wiederholung ausgeschlossen wird.

Nur legaler Kauf schützt vor Abmahnung

Zusätzlich zeichnet sich ab, dass einige Bundesländer insbesondere gewerbsmäßige Internetpiraten verfolgen. "Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise erklären, erst ab einem Schadenswert von 3.000 Euro aktiv zu werden. Dadurch sollen die Staatsanwaltschaften von den Massenstrafanzeigen der Musikindustrie entlastet werden", erklärt Staab. Diese müssen immer erst den Weg über die Staatsanwaltschaft gehen, um herauszufinden, wer hinter den Downloads steckt.

Aufatmen können Tauschbörsennutzer deswegen aber nicht – das ist kein Freifahrtschein: "Es gibt bisher keine bundesweit einheitliche Regelung und der Tatbestand bleibt illegal", sagt Staab. Auf Nummer sicher geht nur, wer seine Musik im Internet legal erwirbt.
Michael Posdziech
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    Zuletzt kommentiert von Eifelyeti am 04.10.2008 um 10:56 Uhr
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