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Deutsche Telekom klagt gegen eine Weisung der Bundesnetzagentur, Ermittlungsbehörden persönliche Daten zu Internetverbindungen offenzulegen.
Rechtssicherheit für alle
Ein Sprecher des Konzerns bestätigte am Sonntag einen Bericht der "tageszeitung" (taz/Montag), dem zufolge die Telekom beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung der Regelung gestellt habe. «Es geht uns nicht darum, jemanden zu verklagen», sagte der Telekom-Sprecher in Bonn. "Es geht darum, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, die Bundesnetzagentur eingeschlossen."
Nach Informationen der taz soll die Telekom Verbindungsdaten auch
ohne richterlichen Beschluss "unverzüglich" auswerten, wenn
Strafverfolgungsbehörden die Identität hinter einer Internet-IP-
Adresse feststellen wollen. Dazu sagte der Konzernsprecher, auch
unter Juristen gebe es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie man
mit diesem Thema umgehen solle.
Viel zu klären
"Es herrscht Klärungsbedarf." Vor allem müsse geklärt werden, wann Telekommunikationsunternehmen zur Kooperation mit den Behörden verpflichtet seien - ob schon zu Beginn der Ermittlungen oder erst nach richterlichem Beschluss.
Hayo Lücke
/ dpa