Seit dem 1. August ist es der bayerischen Polizei erlaubt, bei begründeten Verdachtsmomenten auf die sogenannte
Online-Durchsuchung zurückzugreifen: Ein kriminalistischer Vorstoß, der bislang in keinem anderen Bundesland möglich ist. Der SPD-Fraktion in München gehen die Befugnisse zu weit, vier ihrer Abgeordneten haben deshalb nun
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Kompromiss missachtet
Die CSU-Staatsregierung gehe "bewusst und vorsätzlich" über den Kompromiss hinaus, der auf Bundesebene zur Online-Durchsuchung gefunden worden sei, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Abgeordneten. Bei der geplanten Novellierung des BKA-Gesetzes solle zwar die Möglichkeit zur Durchführung von heimlichen Online-Durchsuchungen geschaffen werden – nicht aber die Befugnis, Wohnungen heimlich zu betreten und zu durchsuchen, um elektronische Wanzen zu installieren. Dies verstoße gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Wer dies wolle, "müsse schon das Grundgesetz ändern", wofür es aber auf Bundesebene keine Mehrheit gebe.
Spionage in der rechtlichen Grauzone
Auch das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar entschieden, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen - allerdings nur dann, wenn "
überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags und Beschwerdeführer in dieser Angelegenheit, Franz Schindler, kritisiert, dass sowohl im Polizeiaufgaben- als auch im Verfassungsschutzgesetz eigenständige Regelungen über den Richtervorbehalt für die Genehmigung von Online-Durchsuchungen fehlten. Vielmehr werde bezüglich des Richtervorbehalts nur auf andere Regelungen, etwa die zur Wohnraumüberwachung verwiesen. Dies reiche nicht aus, da bei der Wohnraumüberwachung und der Online-Durchsuchung verschiedene Grundrechte tangiert seien.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen die SPD-Abgeordneten nach eigenen Aussagen erreichen, dass die Eingriffsschwellen für Grundrechtseingriffe angehoben werden – anders als die CSU-Mehrheit, die meine, "jeden unbescholtenen Bürger als potentiell Verdächtigen abstempeln zu können."