Mittwoch, 24.09.2008 16:31

CCC: Wahlprüfungsbeschwerde in Hessen

aus dem Bereich Sonstiges
Im nächsten Jahr steht wieder einmal ein Superwahljahr an. Dann strömen die Bundesbürger nicht nur bei verschiedenen Landtagswahlen, sondern auch bei der Bundestagswahl und der Europawahl in die Wahllokale, um ihr Kreuz an die richtige Stelle zu setzen. Zur Vereinfachung der Auszählung wurden bei einigen Wahlen auch Wahlcomputer eingesetzt. Die Nutzung der elektronischen Stimmabgabe stößt aber nicht auf ungeteilte Gegenliebe.

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Wahlwiederholung in Hessen?

Als heftiger Kritiker des Einsatzes von Wahlcomputern hat sich etwa der Chaos Computer Club (CCC) aus Hamburg positioniert. Immer wieder warnte der CCC vor den Unzulänglichkeiten solcher Computer und einer möglichen Manipulationsgefahr. Bereits im Januar wollte der CCC den Gebrauch von Wahlcomputern bei der Landtagswahl in Hessen verhindern, scheiterte jedoch vor Gericht. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen begründete sein Urteil damals damit, dass Bedenken gegen den Einsatz der Wahlcomputer erst nach der Wahl im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht werden könnten. Eine solche Beschwerde hat der CCC nun eingereicht. Sie richtet sich gegen den Einsatz von NEDAP-Wahlcomputern in acht hessischen Gemeinden. Wegen der bekannt gewordenen Probleme wie eine unsachgemäße Lagerung der Wahlcomputer in Wohnungen von Parteimitgliedern, muss das Gericht nun prüfen, ob die Wahl in den betroffenen Gemeinden wiederholt werden müsse.

Einsatz von Wahlcomputern in Brandenburg unter Beobachtung

Die nächste Wahl, bei der auch Wahlcomputer zum Zuge kommen sollen, steht unmittelbar vor der Tür. Am 28. September finden in Brandenburg Kommunalwahlen statt. Der CCC will den Einsatz der 238 Wahlcomputer in zehn brandenburgischen Gemeinden diesmal umfangreich beobachten. Freiwillige Helfer werden für diese Aufgabe noch gesucht. "Wir beobachten mit Erstaunen, dass in den brandenburgischen Gemeinden weiterhin unverzagt diese Risikotechnologie eingesetzt wird. Nicht einmal die Komplettabschaffung der NEDAP-Wahlcomputer in den Niederlanden scheint den Verantwortlichen zu denken zu geben", so CCC-Sprecher Dirk Engling.

CCC-Wahlcomputer.jpg
Wahlcomputer zur Stimmabgabe.
Bild: wahlcomputer.ccc.de
Dabei würde Brandenburg noch nicht einmal Probeläufe mit den Computern durchführen, um zu testen, ob die Rechner einwandfrei funktionieren. "Die Risiken der Wahlcomputerbenutzung werden vom Innenminsterium systematisch heruntergespielt", so Engling weiter. Der CCC kritisiert, dass kommunale Behörden teils gar nicht wüssten, dass es sich bei den Wahlcomputern um vollwertige Computer handelt, deren Software manipuliert werden könne.

Auf Bundesebene wird demnächst auch das Bundesverfassungsgericht über eine Wahlprüfungsbeschwerde entscheiden: bei der letzten Bundestagswahl wurden ebenfalls Wahlcomputer genutzt. Der CCC äußert die Hoffnung, dass das höchste deutsche Gericht dann den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland beenden könnte.
Jörg Schamberg
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