Einst war er der Schrecken der
Raubkopierer-Szene, jetzt muss der in ganz Deutschland als unnachgiebiger Abmahn-Anwalt bekannt gewordene Jurist
Günter Freiherr von Gravenreuth für ein Jahr und zwei Monate selbst ins Gefängnis. Dies entschieden die Richter am Landgericht Berlin in ihrem Urteil.
Schon mehrfach vorbestraft
Dabei steht der Münchner Rechtsanwalt nicht zum ersten Mal vor Gericht. Als Jurist kämpfte er jahrelang unerbittlich gegen Raubkopierer,
Spam-Versender, Produktpiraten und Betreiber von Internet-Foren. Laut einem Bericht von "Welt Online" hat Gravenreuth seine Gegner nicht selten mit
Abmahnungen überzogen und dafür horrende Gebühren verlangt. Auf diese Weise hat er sich in all den Jahren natürlich nicht nur Freunde gemacht. Auch auf der Anklagebank hat der Jurist
bereits Erfahrungen gesammelt. Vor acht Jahren wurde er wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Vor ein paar Monaten dann das nächste Urteil. Das Landgericht München verurteilte den Anwalt wegen Untreue von Mandantengeldern zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung.
Verurteilung wegen versuchten Betruges
Richtig Ärger gab es jetzt vor dem Berliner Landgericht. Die Tageszeitung "taz" hatte den Anwalt
wegen versuchten Betruges angezeigt, nachdem Gravenreuth den Verlag im Mai 2006 wegen einer ungefragt erhaltenen E-Mail kostenpflichtig abgemahnt hatte. Obwohl die "taz" die Gebühren fristgerecht zahlte, behauptete der Jurist, bei ihm sei keine Zahlung eingegangen und beantragte die Pfändung der Internetadresse taz.de. Laut "Welt Online" förderte am Ende eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung in Gravenreuths Kanzlei die Beweise zutage, dass das Geld doch überwiesen wurde. Mit ernsthaften Konsequenzen: das Amtsgericht Berlin befand ihn knapp für schuldig und verurteilte den Rechtsanwalt zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Dagegen legte Gravenreuth allerdings Berufung ein und scheiterte damit jetzt vor der nächsthöheren Instanz.
Karriere zu Ende
Damit steht die Karriere des umstrittenen und vorbestraften Juristen wahrscheinlich vor dem Aus. "Mit Gravenreuth hat es keinen falschen getroffen", kommentierte Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz den Ausgang des Berufungsverfahrens. Der Münchner Anwalt sei ein Rechts- und Tatsachenverdreher. Trotz des negativen Prozessausgangs kündigte Gravenreuth bereits neue Abmahnungen an. Ob es am Ende noch dazu kommen wird, ist aber fraglich, denn nach Informationen von "Welt Online" hat Generalstaatsanwaltschaft München bereits ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen den Abmahn-Anwalt eingeleitet. Verliert Gravenreuth auch dieses Verfahren, könnte er am Ende auch seine Berufszulassung als Anwalt verlieren. Seine Gegner dürften sich jedenfalls freuen.