Die Online Service Ltd. verfügt nicht gerade über das, was man einen guten Ruf nennen könnte: "Erpressung", "Abzocke" und "Kostenfalle" sind Begriffe, die bei einer einfachen Suche im Internet auf den ersten Seiten auftauchen. Doch allen Warnungen zum Trotz scheint der Portalbetreiber, der Routenplaner, Kochrezepte, Horoskope, Online-Spiele und Tattoo-Vorlagen im Portfolio hat, immer wieder neue Opfer zu finden. Und genau diese werden jetzt wieder zur Kasse gebeten.
Gefahr im Kleingedruckten
Der Trick mit der Abzocke gestaltet sich immer gleich: Bei den seriös und auf dem ersten Blick kostenlos erscheinenden Seiten wird erst am Ende der Anmeldeseite im Kleingedruckten über eine Gebühr informiert. Nicht selten werden hier heftige Summen gefordert. Für die Verbraucherzentrale NRW stand deshalb schon früh fest: Wegen der fehlenden Preisklarheit schließen Kunden, die den Anmeldebutton drücken, keinen wirksamen Vertrag ab. Vor einer Zahlung der Gebühr wurde dementsprechend gewarnt: "Die Verbraucher können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und wegen der unzureichenden Hinweise auch unbegrenzt widerrufen", war das Fazit der Juristin Iwona Gromek.
"Kunden" mit Klage bedroht
Doch das sieht Online Service Ltd. offenbar anders. Wie die Verbraucherschützer nun mitteilen, verschickt die Anwältin der Firma, Katja Günther, zurzeit wieder fleißig Mahnungen, in denen Zahlungsunwilligen mit Klage gedroht wird. Dabei bezieht sie sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 93 C 619/08), nach dem die Richter die geschäftlichen Gepflogenheiten der Internet-Abzocker angeblich gebilligt hätten. Tatsächlich, so die Verbraucherzentrale, habe das Gericht lediglich festgestellt, dass durch die Gestaltung der Internetseiten die Kunden nicht vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und geschädigt wurden. Die Frage, ob überhaupt "ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande kam", sei niemals Gegenstand der Verhandlung gewesen.
Die Verbraucherzentrale bleibt bei ihrer Empfehlung: Wer unfreiwillig Kunde der Firma geworden ist, sollte sich "von Drohungen nicht einschüchtern zu lassen, auf keinen Fall zahlen und der Forderung per Musterbrief widersprechen", so Iwona Gromek. Ein entsprechendes
Schreiben kann auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW kostenlos heruntergeladen werden.