Anzeige
| ||
So könnten die gewonnenen Informationen verfälscht sein, sagte Markus Hansen vom Unabhängigen Datenschutzzentrum (ULD) Schleswig-Holstein am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Zudem gerieten leicht Unbeteiligte ins Visier der Fahnder. Der Innenausschuss des Bundestages diskutierte am Montag über den Entwurf des neuen Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA), das Online-Durchsuchungen vorsieht.
Wenn Fahnder über das Internet einen Rechner infiltrieren, sei gut möglich, dass auch andere Angreifer Schwachstellen ausnutzten - etwa Autoren von Schadprogrammen wie Viren oder Trojanern. "Die Echtheit der gewonnenen Informationen ist deshalb in Zweifel zu ziehen."
Überdies sei es technisch schwierig, gezielt den richtigen Rechner mit der Fernsteuersoftware zu infiltrieren. "Die Gefahr ist groß, dass es den Falschen trifft", sagte Hansen. In seinem Urteil vom Februar habe das Bundesverfassungsgericht hohe Schranken für die Online-Durchsuchung aufgestellt. Bei einer Infiltration übers Internet sei der verlangte Grundrechtsschutz nicht zu gewährleisten. "Daher sollte grundsätzlich darauf verzichtet werden."
Allgemein geringe Erfolgsaussichten
Sofern der heimliche Zugriff auf Informationstechnologie-Systeme tatsächlich notwendig sei, sollten sich die Ermittler laut dem Experten Zugang zur Wohnung eines Verdächtigen verschaffen und direkt Systeme installieren, die Informationen abfangen könnten. "Das ist die einzige Möglichkeit, um Dritte nicht zu schädigen." Generell sieht der Datenschützer die Erfolgsaussichten jedoch skeptisch: "Wer halbwegs bescheid weiß, kann sich schützen."


