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Samstag, 13.09.2008 12:00

HSV siegt - Ticket-Schwarzhandel eingeschränkt

aus dem Bereich Sonstiges
Eintrittskarten für Spiele in der Fußball Bundesliga sind beliebt. Sogar so beliebt, das professionelle Händler dazu übergegangen sind, Karten zuerst einzukaufen, um sie anschließend zu zum Teil deutlich erhöhten Konditionen weiterzuveräußern. Dagegen hat sich der Hamburger SV zur Wehr gesetzt und vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil vom 11. September Recht bekommen. Den Tickethändlern von bundesligakarten.de wurde untersagt, im Internet Eintrittskarten zu verkaufen oder Handel damit zu betreiben. Sollte das Verbot missachtet werden, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. (I ZR 74/06)

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Weiterverkauf verboten

Der BGH verweist in seinem Urteil auf die AGB des HSV. Dort werde darauf verwiesen, dass der Käufer von Eintrittskarten verbindlich zusage, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Das treffe auf die Betreiber von bundesligakarten.de aber nicht zu, da bei einem Weiterverkauf der Karten regelmäßig Preise verlangt würden, die erheblich über dem offiziellen Verkaufspreis liegen, so das Gericht.

Mit einer Ausnahme

Trotzdem hat der Bundesliga-Club vom BGH keinen Freifahrtschein erhalten. Der HSV könne den Beklagten den Handel mit den Eintrittskarten nur teilweise untersagen. So müsse es der Verein zwar nicht hinnehmen, dass direkt vom HSV erworbene Tickerts weiterverkauft würden. Er könne den Beklagten aber nicht den Handel mit Eintrittskarten verbieten, die sie von Privatpersonen erworben haben.

Der Hamburger SV will den Schwarzmarkt aber weiter bekämpfen. Zu diesem Zweck wird über einen eindeutigen Hinweis auf den Eintrittskarten klargestellt, dass die Karte bei einem Verkauf über nicht autorisierte Tickethändler oder Internetbörsen wie eBay ihre Gültigkeit verliert. Dies habe der BGH in seiner Entscheidung nicht berücksichtigen können, weil die dem damaligen Weiterverkauf zugrunde liegenden Eintrittskarten diesen Ticketaufdruck noch nicht hatten.
Hayo Lücke
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