Samstag, 13.09.2008 08:31

Trotz verstecktem Preis: Gratis ist gratis

aus dem Bereich Mobilfunk
Wer als Verbraucher ein Gratis-Angebot nutzt, muss nichts bezahlen - selbst wenn im Kleingedruckten ein Preis angegeben ist. Das hat das Amtsgericht in Hamm entschieden (Az.: 17 C 62/08).

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Kein Anspruch auf Zahlung

Verbraucher könnten mit solch einer überraschenden, versteckten Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechnen. Der Anbieter habe daher keinen Anspruch auf Zahlung, befanden die Richter, wie die "Neue Juristische Wochenschrift" in ihrer aktuellen Ausgabe mitteilt.

Ein SMS-Anbieter hatte auf seiner Internetseite mit den Worten "free", "gratis" und "umsonst" den Eindruck erweckt, man könne unentgeltlich SMS schicken.
Michael Friedrichs / dpa
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    Zuletzt kommentiert von Laserhawk am 13.09.2008 um 20:40 Uhr
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