Wer als Verbraucher ein Gratis-Angebot nutzt, muss nichts bezahlen - selbst wenn im Kleingedruckten ein Preis angegeben ist. Das hat das Amtsgericht in Hamm entschieden (Az.: 17 C 62/08).
Kein Anspruch auf Zahlung
Verbraucher könnten mit solch einer überraschenden, versteckten Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechnen. Der Anbieter habe daher keinen Anspruch auf Zahlung, befanden die Richter, wie die "Neue Juristische Wochenschrift" in ihrer aktuellen Ausgabe mitteilt.
Ein SMS-Anbieter hatte auf seiner Internetseite mit den Worten "free", "gratis" und "umsonst" den Eindruck erweckt, man könne unentgeltlich SMS schicken.
Michael Friedrichs
/ dpa