Dienstag, 02.09.2008 15:00

Zahl der Phishing-Opfer erreicht Höhepunkt

aus dem Bereich Sonstiges
Im vergangenen Jahr sind deutlich mehr Internetnutzer Opfer von Passwort-Betrügern geworden. So wurden 25 Prozent mehr Fälle des sogenannten Phishing beim Online-Banking bekannt, wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) am Dienstag in Berlin mitteilte.

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Rund 19 Millionen Euro Schaden

Der Verband bezog sich dabei auf eine eigene Hochrechnung, basierend auf den neuesten Daten der Landeskriminalämter. Bundesweit hätten Kriminelle in mehr als 4.100 Fällen rund 19 Millionen Euro von fremden Konten abgehoben. Die Schadenssumme liege um ein Viertel höher als 2006. Die meisten Opfer gebe es in Berlin, Bayern und Baden-Württemberg.

Für 2008 sei aber nach bisherigen Zahlen erstmals seit Jahren mit einem Rückgang der Phishing-Zahlen zu rechnen, hieß es. "Die Daten für das erste Halbjahr lassen erwarten, dass die Opferzahlen deutlich sinken", sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. Da noch nicht alle teilnehmenden Bundesländer Zahlen für dieses Jahr genannt haben, handelt es sich aber um eine vorläufige Prognose. Die Wirtschaft biete immer bessere Sicherheitsmaßnahmen und informiere die Nutzer besser. Der Verband forderte zudem schärfere Gesetze gegen den Geheimzahlen-Diebstahl und Passwort-Betrüger.

Methoden der Betrüger werden effizienter

Ein Grund für die bislang steigende Zahl der Phishing-Opfer sind immer effizientere Betrugsmethoden. Die meisten Betrüger setzen nicht mehr auf einfache E-Mails mit Links zu gefälschten Bankseiten, wo arglose Nutzer selbst ihre Kontodaten eingeben. In mindestens drei von vier Fällen, so eine BITKOM-Schätzung, schicken Kriminelle per E-Mail einen Trojaner – ein Schadprogramm, das Geheimzahlen im Hintergrund ausspäht und weiterleitet. Eine andere Art von Schadprogrammen leitet die Nutzer beim Online-Banking heimlich auf gefälschte Seiten weiter.

Zwar erstatten viele Banken einen Phishing-Schaden, wenn der Nutzer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Ob die Kunden einen Anspruch darauf haben, ist in der Rechtsprechung aber nicht eindeutig. Vorsorge ist deshalb unverzichtbar.
Michael Posdziech / dpa
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