Die wachsende Verbreitung sogenannter Killerspiele wollen CSU-Politiker per Verbot eindämmen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU), stellten am Montag in Berlin die freiwillige Selbstkontrolle der Spielehersteller
(USK) infrage.
Strafrecht wird "faktisch außer Kraft gesetzt"
Jugendschutz müsse vor den Interessen der Produzenten stehen, so die Politiker. Unterstützt wurden sie vom Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer. Es dürfe nicht sein, dass die USK mit ihrer Altersfreigabe das Strafrecht faktisch außer Kraft setze. Pfeiffer wies auf den Zusammenhang von "Killerspielen" und Gewaltbereitschaft der Jugendlichen hin.
Herrmann bezeichnete die am 1. Juli in Kraft getretene Verschärfung des Jugendschutzgesetzes als Minimalkorrektur.
"Killerspiele" seien Machwerke von abstoßender Brutalität und Grausamkeit. Bayern will im Bundesrat darauf dringen, dass sein bereits im Januar 2007 eingebrachter Antrag weiter beraten wird.
CSU fordert Indizierung
Das Verbot von Gewaltdarstellungen in Paragraf 131 des Strafgesetzbuchs sei in keiner Weise auf Computerspiele zugeschnitten. Ein Verbot von "Killerspielen" stehe bereits im Koalitionsvertrag. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien müsse das entscheidende Wort haben und nicht die industrienahe USK, forderten die CSU- Politiker und Pfeiffer.
Nach den Vorstellungen Herrmanns sollte bei Verstößen eine Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis eingeführt und das Bußgeld drastisch von 50.000 auf 500.000 Euro erhöht werden.
Pfeiffer verlangte eine umfassende Indizierung. Wenn die Spiele nicht mehr frei verkaufbar seien, würden sie nicht bekannt, und der Umsatz breche ein.