Die Verbraucherzentralen empfehlen, Bankauszüge regelmäßig zu überprüfen und fragwürdige Kontobelastungen binnen sechs Wochen zu widerrufen.
Wer nicht selbst formulieren möchte, kann bei den Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) Musterbriefe beziehen. Erhältlich sind etwa Vorlagen zum Widerruf einer Einwilligung in die Datenweitergabe oder ein Widerspruch gegen eine unberechtigte Abbuchung. Die Broschüre "Datenschutz für Verbraucher" ist in den meisten Verbraucherzentralen und im
Ratgebershop erhältlich.
In der vergangenen Woche war der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine CD mit
17.000 Datensätzen zugespielt worden, die auch sensible Kontoverbindungen umfassten. Gleichzeitig häuften sich in den Verbraucherzentralen Beschwerden von Verbrauchern, denen ohne eine Einwilligungserklärung Beträge vom Konto abgebucht wurden. Die Höhe der Beträge lag in der Regel zwischen 30 und 100 Euro.
86 Prozent glauben nicht an Datenschutz
In vielen Fällen war immer wieder von Unternehmen die Rede, die unter dem Namen "LottoTeam" auftraten. Gegen die "Lotto Team Partnership Service GmbH" sind die Verbraucherzentralen bereits mehrfach wegen unaufgeforderter Telefonwerbung vorgegangen.
Laut Eurobarometer vom Februar 2008 haben 86 Prozent der deutschen Verbraucher kein Vertrauen in die Praxis des Datenschutzes. "Zu Recht, muss man mit Blick auf den aktuellen Skandal sagen", so Gerd Billen. Durch fehlende rechtliche Schranken und ein Mangel an Kontrollen und Sanktionen werde die Abzocke der Verbraucher forciert. Der Datenschutz dürfe nicht weiter den Gerichten oder der Zivilcourage von Banken-Insidern überlassen werden.
Zum Thema Datenschutz bei Online-Bezahlung bietet der Ratgeber über
Zahlungssysteme nähere Informationen.
Dorothee Monreal