Montag, 18.08.2008 14:15

Vorratsdatenspeicherung erneut vor Gericht

aus dem Bereich Sonstiges
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nimmt einen zweiten Anlauf, um das umstrittene Gesetz zur Aufzeichnung sämtlicher elektronischer Verbindungsdaten zu kippen. Erst im März hatte das Bundesverfassungsgericht einem Antrag des Vereines stattgegeben und geurteilt, dass die bislang gesammelten Daten nur im Fall schwerer Straftaten herangezogen werden dürfen. Nun hat der Arbeitskreis abermals ein Gesuch zur Aussetzung des Gesetzes eingereicht – und rechnet sich gute Chancen aus, der behördlichen Sammelwut gerichtlich ein Ende zu bereiten.

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T-Spitzelaffäre als Warnung

"Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten", heißt es wörtlich in dem Antrag, den der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen von über 34.000 Bürgern in Karlsruhe abgegeben hat. Darin wird explizit auf eine zwischenzeitlich durchgeführte Forsa-Umfrage eingegangen, nach der die Vorratsdatenspeicherung jeden zweiten Bürger davon abhalte, in sensiblen Angelegenheiten telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Das zweite Argument stützt sich auf den im Mai bekannt gewordenen Spitzelskandal der Deutschen Telekom. Der Bonner Telekommunikationsriese hatte über ein Jahr lang die Telefonverbindungsdaten von Managern und Journalisten protokolliert, um eine undichte Stelle im Aufsichtsrat zu finden. Dabei waren auch Bewegungsprofile anhand von Mobilfunkdaten angefertigt worden sein.

Viele Anbieter – viele Risiken

Als besonders kritisch empfindet der Arbeitskreis Aufzeichnungen, die im Rahmen des Internet-Verkehrs angefertigt werden. Ab dem kommenden Jahr sind alle Provider zu der Datenerhebung verpflichtet: "Die Vielzahl von Anbietern" stelle "Risiken für die Sicherheit der Daten" dar. Auch sei widersprüchlich, dass Internetnutzer nach der Einstweiligen Anordnung vom März 2008 schon bei dem Verdacht von Bagatellvergehen, wie Tauschbörsennutzung oder eBay-Betrug, mithilfe von Vorratsdaten identifiziert werden dürften – die Herausgabe der Daten etwa im Telefonbereich aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen sei.

Warnung für die Provider

"Internetanbietern ist dringend davon abzuraten, in die ab 2009 vorgesehene Vorratsdatenspeicherung zu investieren, solange das Bundesverfassungsgericht nicht über unseren aktuellen Aussetzungsantrag entschieden hat", erklärt der Jurist Patrick Breyer, einer der Erstbeschwerdeführer. "Wer ohne zwingenden Grund die Kommunikation seiner Kunden mitprotokolliert, muss mit empfindlichen Kundenabwanderungen rechnen." Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rechnet bis zum 11. September mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
André Vatter
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    Zuletzt kommentiert von henrik.sorg am 18.08.2008 um 21:03 Uhr
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