Die Bundesnetzagentur hatte ein hartes Vorgehen gegen die Telefonspammer gezeigt. Als die ersten Fälle von
Rufnummernmissbrauch mehrerer österreichischer Firmen im Mai bekannt wurden, hatte die Behörde sämtliche Telefonnummern des Anbieters stillgelegt und gleichzeitig ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte nun die Vorgehensweise.
Insgesamt 51 Rufnummern
Zuletzt ging es sogar um 51 Rufnummern, über die unter der gemeinsamen Marke "Friedrich Müller" deutschlandweit Tausende von Verbrauchern mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt wurden. Drei Verfahren waren bislang nötig, um die Reaktion der Bundesnetzagentur für rechtens zu erklären. Die Richter wiesen in ihrer Begründung insbesondere auf die Unwirksamkeit der Einverständniserklärungen hin, welche Kunden bei Warenbestellungen unterschrieben hatten. Nach dieser als "Datenschutzerklärung" bezeichneten umfangreichen Klausel erklärten sich die Kunden unter anderem "zum Erhalt von Werbeanrufen bereit". Zudem sollten damit die Unternehmen ermächtigt werden, die Kundendaten an weitere Unternehmen der Marke "Friedrich Müller" weiterzugeben.
"Unüberschaubare" Weiterverwendung der Daten
Wirksam sei diese Einverständniserklärungen aber keinesfalls, urteilte das Verwaltungsgericht: Für den Kunden sei es "praktisch unüberschaubar", wer sich letzten Endes auf sein Einverständnis berufen kann. Daran ändere auch die Möglichkeit zum Widerruf der Erklärung nichts, da damit einzig die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre auf den Verbraucher verlagert würde. Die Bundesnetzagentur fühlt sich in ihrem Vorgehen bestätigt. Ihr Präsident, Matthias Kurth, sieht damit zuversichtlich in die Zukunft: "Die Bundesnetzagentur ist wieder vollumfänglich in ihrem Vorgehen gegen Rufnummern-Spam bestätigt worden. Die Entscheidung bestärkt uns, auch weiterhin zum Wohle des Verbrauchers gegen diese Art der Gesetzesverstöße tatkräftig vorzugehen."
André Vatter