Microsoft hat eine Reihe von Produkt-Keys gesperrt. Die Redmonder wollen jetzt durchgreifen: Wer unberechtigt Softwarelizenzen nutzt, wird abgestraft. Dem Konzern zufolge handelt es sich meist um Schlüssel, die aus größeren Volumenlizenzen herausgelöst wurden. Große Unternehmen schließen solche Sammel-Lizenzen häufig mit Softwareherstellern ab. Sie dürften aber nur mit Zustimmung des Herstellers auf andere übertragen werden, betont der Software-Hersteller.
Volumenlizenzen im Visier
Ohne Genehmigung erwirbt der Käufer kein wirksames Nutzungsrecht und ist damit nicht richtig lizenziert. Offenbar sind aber ein Reihe solcher Lizenzen im Umlauf. Das sei durch Testkäufe und Kundeninformation aufgefallen, so Microsoft. Bei verschiedenen Unternehmen seien identische Produktkeys verwendet worden – da sei man stutzig geworden. Auch gefälschte Datenträger, unechte Handbücher, Echtheitszertifikate und illegale Lizenzurkunden will der Konzern verstärkt ins Visier nehmen. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", heben die Redmonder drohend den Zeigefinger. Im Zweifelsfall müssten die Software-Nutzer beweisen, dass sie die Lizenz rechtmäßig besitzen.
Wer also eine gebrauchte Lizenz erwerbe, müsse belegen können, an wen Microsoft sie ursprünglich vergeben habe und wie sie dann zu dem neuen Nutzer gekommen sei. Dabei verweist Microsoft auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes München (Az. 6 U 2759/07). Die Richter hätten bei einem Rechtsstreit
zwischen Oracle und der Firma usedSoft die Schutzwürdigkeit von Softwarelizenzen betont.
96 Prozent waren illegal
Verunsicherte Lizenzinhaber können einen kostenlosen
Micosoft-Service nutzen, mit dem man seine Berechtigung überprüfen lassen kann. In den neun Jahren seines Bestehens hätten die Fachleute in Deutschland über 220.000 eingesandte und beschlagnahmte Produkte auf ihre Echtheit geprüft – und 96 Prozent für illegal erklärt. Auch der Branchenverband Bitkom warnt vor Second-Hand-Lizenzen und fasst zusammen:
- Einzelplatz-Software auf Datenträgern kann weiterverkauft werden
Kommt das PC-Programm auf einem Original-Datenträger wie CD oder DVD, darf es nach der Nutzung weiterverkauft werden. Das ist bei Einzel-Lizenzen die einhellige Meinung der Gerichte. Voraussetzung ist, dass der bisherige Nutzer die Software von seinem Rechner gelöscht hat.
- Aufpassen bei Download-Software und Volumen-Lizenzen
Weniger klar ist die Rechtslage bei Downloads aus dem Internet. Juristen sind sich uneins, ob diese Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Zwei Gerichte haben bereits entschieden, dass Software-Hersteller hier die Übertragung auf Dritte ausschließen können. Für Volumen-Lizenzen zur Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen gilt: Wer einen solchen Vertrag hat, darf daraus nicht ohne weiteres Einzelplatz-Lizenzen weitergeben.
- Lizenzvertrag lesen und bei Bedarf nachfragen
Wer Download-Software oder Volumen-Lizenzen übertragen will, sollte zuerst das Kleingedruckte prüfen. Oft untersagt der Nutzungsvertrag den Weiterverkauf. Auch Käufer können sich informieren – beim Gebraucht-Händler, beim Hersteller und im Zweifel beim Rechtsanwalt. Vor allem der Hersteller der Software sollte bestätigen, dass bereits genutzte Lizenzen übertragen werden dürfen.
Dorothee Monreal