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Berlin haben auch die Generalstaatsanwälte von Nordrhein-Westfalen privaten Tauschbörsennutzern einen Freibrief eingeräumt – vorläufig jedenfalls. In einem Interview bestätigt ein Sprecher des Landesjustizministeriums dem "Kölner Stadtanzeiger" die Einstellung von Ermittlungen – und nennt konkrete Zahlen die den gelegentlichen vom gewerblichen Urheberrechtsverletzer unterscheiden.
Verbände sind empört
Der Entschluss der NRW-Justiz ist ein herber Rückschlag für die Musik- und Filmindustrie. Gegenüber der Tageszeitung äußerte sich der Bundesverband Musikindustrie über den Entschluss der Staatsanwälte zerknirscht: "Wenn jemand im Geschäft eine CD klaut, wird er auch verfolgt. Warum soll das im Internet anders sein?", ließ ein Vertreter mitteilen. Immerhin entstünden auf diese Weise 500 Millionen bis eine Milliarde Euro Schaden – von einem Kavaliersdelikt könne man dabei nicht mehr sprechen. Auch die Aussage, dass in Filesharing-Prozessen mit Kanonen auf Spatzen geschossen würde, da viele der Beschuldigten noch minderjährig seien, lässt der Verband nicht gelten: "85 Prozent der Internetpiraten sind erwachsen", hieß es kurz und knapp.
Nur noch große Fische im Visier
Nach den Plänen der Rechtshüter will man sich künftig nur noch auf die großen Fische des Digitaldiebstahls konzentrieren: "Die Staatsanwaltschaften verfolgen seit Mitte Juli nur noch Raubkopierer oder Nutzer von Tauschbörsen, die mindestens 3000 Audiodateien oder 200 Filmdateien illegal aus dem Netz geladen haben", sagte Ulrich Hermanski, Sprecher des NRW-Justizministeriums, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Der zeitliche und finanzielle Aufwand sei einfach zu hoch, um "häufig Kindern von Besitzern von Internetzugängen auf der Spur zu sein", ergänzte ein Sprecher der Kölner Generalstaatsanwaltschaft. Tatsächlich haben die Juristen des Landes seit der Abmahnwelle der Rechteinhaber mit erheblicher Mehrbelastung zu kämpfen. Auch, wenn Spezialisten der Musik- und Filmindustrie die IP-Adressen der Straftäter ermitteln können: Den dazugehörigen Namen und die Wohnadresse erhalten Sie nur mit dem Einverständnis der Staatsanwaltschaften vom Provider - und diese sind verpflichtet, aus datenschutzrechtlichen Gründen jeden Fall einzeln zu prüfen. Nach eigenen Angaben beschäftigen sich die NRW-Staatsanwaltschaften im Monatsdurchschnitt mit 5.000 Raubkopierfällen und kommt so auf zusätzliche Kosten in Höhe von rund 500.000 Euro. Ein Betrag, für den letztlich der Steuerzahler aufkommen muss.
Nur eine neue Schonfrist?
Doch die neue Schonfrist für Hobby-Filesharer muss nicht von langer Dauer sein: Am 1. September tritt die sogenannte Enforcement-Richtline (2004/48/EG) der Europäischen Union in Kraft: "Zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums". Demnach dürfen dann Provider die Daten ihrer Kunden auch zivilrechtlichen Angelegenheiten an die Rechteinhaber weitergeben. Die Rolle des Datenschützers übernehmen dabei nicht länger die Staatsanwaltschaften, sondern Richter – doch ob diese die neue Aufgabe schneller und vor allem kostengünstiger stemmen können, steht noch in den Sternen. Selbst die Musikindustrie zeigt sich skeptisch: "Das ist nur eine Verlagerung des Problems vom Staatsanwalt auf den Richter", teilte man dem "Kölner Stadtanzeiger" mit.
André Vatter