Im April war es soweit: der Bundestag verabschiedete das heftig diskutierte
Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums. Die Gesetzeslage für illegales Filesharing soll sich damit verschärfen. Anbieter von urheberrechtlich geschützten Inhalten erhalten größere Auskunftsrechte zur Ermittlung von Urheberrechtsverstößen. Dagegen hatten sich die
Provider ausgesprochen. Doch welche Auswirkungen hat das Gesetz in der Praxis wirklich?
Private Nutzer kaum betroffen
Die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker äußerte sich dazu in einem Interview mit der "Süddeutsche Zeitung". In der täglichen Arbeitspraxis würde sich für die Juristen nichts ändern. Private Tauschbörsennutzer wären durch das Gesetz gar nicht betroffen. Auskunftsrechte bei Providern hätte die Musikindustrie nur, "wenn die Urheberrechtsverletzungen einen gewerblichen Hintergrund haben." Ein normaler Tauschbörsennutzer hätte in der Regel aber keine Gewinnabsichten. Daher greife das Gesetz in diesen Fällen nicht.
Berlin stellt Verfahren ein
Die Berliner Staatsanwaltschaft lehne zudem als eine der ersten Staatsanwaltschaften die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ab. Der Aufwand dafür sei unverhältnismäßig groß. Bereits seit Herbst 2007 fragt die Berliner Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige der Musikindustrie nicht mehr beim Provider nach. Stattdessen wird das Verfahren direkt eingestellt. Um zweifelsfrei festzustellen, wer wirklich illegal Musik- oder Filmdateien über eine Tauschbörse genutzt hat, wäre eine Hausdurchsuchung notwendig. Selbst diese würde nicht immer eindeutige Beweise bringen, da auch fremde Personen eine IP durch Missbrauch eines WLAN-Zugangs außerhalb eines beschuldigten Haushalts genutzt haben könnten. Man könne aber nicht mit "Kanonen auf Spatzen" schießen.
Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen seien eigentlich für andere Straftatbestände vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft habe einen Beurteilungsfreiraum solche Fälle zu verfolgen. Die Oberstaatsanwältin spricht sich klar gegen eine solche Verfolgung aus. Der Gesetzgeber solle klar vorgeben, dass bei Privatklagen wegen einer Tauschbörsennutzung keine Auskünfte bei Providern eingeholt werden müssten, da es unverhältnismäßig sei. Den Staatsanwaltschaften und Gerichten fehle zudem das Personal, um wirklich allen kleinen Vergehen in diesem Bereich nachgehen zu können. Auch die Staatsanwaltschaft in Wuppertal hatte bereits im März bekanntgegeben, Filesharer
nicht zu verfolgen. Gegen diese Auffassung der Wuppertaler hatte daraufhin der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft wegen Strafverteitelung
ermittelt.
Kaum Hinweise auf kommerzielle Filesharer
Hinweise auf kommerzielle Filesharer gehen nach Angaben der Berliner Oberstaatsanwältin so gut wie gar nicht bei der Staatsanwaltschaft ein. Stattdessen würde die Branche der Abmahnanwälte blühen, die auch den Großteil der Anzeigen einreiche. Der Bereich der Filesharing-Klagen drohe die Gerichte zu ersticken. Da hätte der Gesetzgeber die Staatsanwaltschaften "im Regen stehen lassen". Dennoch sei in Berlin ein Rückgang der Anzeigen zu verzeichnen, die Abmahnanwälte hätten mittlerweile wohl gemerkt, dass sie dort keinen Erfolg haben. Im vergangenen Jahr wären pro Monat 300 bis 320 Anzeigen eingegangen, in diesem Jahr sind es dagegen nur noch 160 bis 170 Anzeigen pro Monat. Außerdem würden derzeit Anzeigen der Filmindustrie dominieren, die aber nach dem gleichen Muster verlaufen.