Montag, 28.07.2008 15:22

Sipgate lässt T-Mobiles iPhone-Werbung verbieten

aus den Bereichen Mobilfunk, VoIP
Wenn die Mobilfunktochter der Deutschen Telekom eines in der letzten Zeit gelernt hat, dann ist es, den kleinen VoIP-Anbieter Sipgate aus Düsseldorf nicht zu unterschätzen. Nachdem dieser mit einem iPhone-Programm für kostengünstige WLAN-Telefonate die Vorlage geliefert hatte, reagierte T-Mobile mit einer Abmahnung; eine Drohung, die bei Sipgate jedoch nur Schulterzucken hervorrief. Während die Bonner nun weitere juristische Schritte prüfen, hält Sipgate weiter auf Konfrontationskurs – und lässt kurzerhand T-Mobiles Werbung für das Apple-Handy verbieten.

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Kein freier Internetzugang

Das Reklameverbot, welches das Landgericht Hamburg aussprach, dürfte tief in das Fleisch des rosa Riesen schneiden. Konkret stieß sich Sipgate an der Formulierung des "freien Internetzugangs mit unbegrenzter Datenflatrate", mit der T-Mobile im Internet seine Complete-Tarife für das iPhone bewirbt. Lediglich im Kleingedruckten weist das Unternehmen darauf hin, dass die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IP-basierten, virtuellen privaten Netzwerken (IPVPN) nicht Gegenstand des Vertrages sei. In anderen Worten: Der mobile Internetzugang darf nicht zum Telefonieren, zum Chatten und zum Zugriff auf beispielsweise Firmennetzwerke genutzt werden. Ein "freier Internetzugang", so Sipgate, sähe aber anders aus. Auch der Begriff der "unbegrenzten Datenflatrate" sorgte vor Gericht für Stirnrunzeln. Wie Sipgate mitteilte, verlangsame T-Mobile bereits bei geringer Nutzung des Zugangs künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit, sodass Internetradios oder Videostreams gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt aufgerufen werden könnten. Die Hamburger Richter folgten dem Antrag und verhängten das Verbot. Sollte T-Mobile zuwider handeln, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro und bis zu zwei Jahren Ordnungshaft.

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Uneingeschränkte Freiheit - mit Einschränkungen. Screenshot: onlinekosten.de


Netzneutralität gefordert

"Wenn T-Mobile Wert darauf legt, die eigenen Kunden bei der Nutzung des Internets zu behindern, so sollte das Unternehmen zumindest Interessenten angemessen über diese erheblichen Einschränkungen aufklären", kommentierte Sipgate-Chef Thilo Salmon die gerichtliche Entscheidung. "Weltweit fordern Verbraucherschützer und zahlreiche Internet-Unternehmen wie Google, Amazon, Microsoft und YouTube die verbindliche Festschreibung der so genannten Netzneutralität, dem Recht des Verbrauchers auf ungefilterte Internetzugänge." Thilo zufolge fürchten viele dieser Anbieter, dass einzelne Netzbetreiber den Zugang zu ihren Diensten sperren oder kostenpflichtig machen könnten. Dies sei insbesondere der Fall, wenn die Anbieter "in Konkurrenz zu Angeboten eines Netzbetreibers stehen - wie im Falle von Sipgate." Für die Zukunft wünscht er sich einen fairen Umgang T-Mobiles mit den eigenen Kunden. "Es ist schlicht nicht an T-Mobile für den Kunden zu entscheiden, wie er seinen Internetzugang nutzt oder welche Webseiten er liest. Sollte sich hieraus ein Trend ergeben, hoffe ich, dass der Gesetzgeber zum Schutz der Kunden eingreifen wird", so Salmon.
André Vatter
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 Sehr schön: Auch für T-Mobile gilt: (3 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Arno Rack am 28.07.2008 um 23:41 Uhr
 Retourkutsche (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Andre St. am 28.07.2008 um 18:01 Uhr
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