Montag, 28.07.2008 08:30

T-Mobile will VoIP-iPhone-Client weiter verbieten

aus dem Bereich Mobilfunk
Der Streit zwischen dem VoIP-Anbieter Indigo Networks und T-Mobile geht in die zweite Runde. Die Telekom-Tochter war vergangene Woche per Abmahnung gegen ein Software-Angebot der Indigo-Marke Sipgate vorgegangen, das speziell Besitzern von iPhones der ersten Generation kostengünstige Telefonate über WLAN-Netze ermöglicht. Indigo zeigte sich über die Vorwürfe überrascht und formulierte ein mehrseitiges Antwortschreiben: doch T-Mobile will nicht locker lassen.

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"Beta" – seit 2006 im "Duden"

Gegenstand der Abmahnung ist zum einen der – in den Augen der Bonner nicht explizit deklarierte – Beta-Status des Programms, zum anderen sei es darauf angelegt, das Betriebssystem des iPhones zu "knacken". Mit Hilfe einer Unterlassungserklärung will T-Mobile den sofortigen Vertriebsstopp erzwingen, doch Indigo verweigert bis heute die Unterschrift: Dass sich der Sipgate iPhone-Client derzeit in einer öffentlichen Testphase befindet, würde auf der Produkt-Website mehr als ausreichend erläutert: Der Begriff "Beta" sei heute Bestandteil des gängigen Nutzervokabulars, immerhin habe auch der "Duden" seit 2006 eine klare Definition parat. Darüber hinaus würde Sipgate mehrmals und ausführlich auf der Download-Seite die Eigenheiten einer Software, die sich noch im Entwicklungsstadium befindet, erklären. Im Übrigen mute die Schwesterfirma T-Online ihren Nutzern die Entschlüsselung des Begriffs "Beta" schon seit Längerem zu – immerhin sei sie die Betreibern der Entwicklerplattform betabuzz.de.

T-Mobile als weltweiter iPhone-Wächter?

Auch im zweiten Kritikpunkt sieht Indigo ein Missverständnis seitens T-Mobile: Der Vorwurf, dass der Client dazu diene, das iPhone zu knacken, sei schlicht falsch: "Die angegriffene Software setzt vielmehr ein Telefon mit sogenannten Schreibrechten voraus, was nichts anderes heißt, dass auf dem iPhone ein sogenanntes Installer-Programm installiert ist." Ein solches würde Sipgate aber weder vertreiben, noch bewerben. An T-Mobile sollte es hingegen nicht vorbei gegangen sein, dass sich weltweit Nutzer mittels externer Software Zugang zu den Handy-Schreibrechten verschaffen – und wo man schon einmal dabei ist: Entsprechend sei es auch üblich, sich das iPhone bei anderen Händlern als den Telekom-Shops zu besorgen, weshalb der Vorwurf einer gezielten, wettbewerbsrechtlichen Behinderung nicht greifen würde.

sipgate-beta-iphoneclient.jpg
Stein des Anstoßes: Was ist "Beta"? Screenshot: onlinekosten.de


T-Mobile will sich nicht geschlagen geben

Nachdem das spitzfindige, anwaltliche Rückspiel des kleinen Wettbewerbers vergangene Woche im Bonner Hauptquartier eingetroffen war, wurde es zunächst ruhig bei T-Mobile. Auf mehrfache Anfrage von onlinekosten.de, wie man gedenkt, den Fall weiter zu verfolgen, reagierte man schließlich am Freitagnachmittag mit dem knappen Statement: "Die Deutsche Telekom hält die Erwiderung von Indigo für nicht stichhaltig und behält sich weitere juristische Schritte in Sachen Sipgate vor."
André Vatter
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