Donnerstag, 24.07.2008 12:53

Bundeskartellamt bringt DFL und Premiere in Not

aus dem Bereich Sonstiges
Der von der DFL eingereichte Vorschlag habe darauf abgezielt, eine zeitnahe Zusammenfassung des Bundesliga-Spieltags am Samstag zugunsten höherer Einnahmen aus dem Pay-TV zu opfern. Konkret sollten Bilder zum Beispiel in der Sportschau erst deutlich nach 22 Uhr gezeigt werden. Das hatte zuletzt auch immer wieder der Pay-TV-Sender Premiere gefordert, der sich als langjähriger DFL-Partner auch aktuell intensiv um die neuen TV-Rechte bemüht.

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Kartellamt bleibt hart

Dieses Szenario fand bei den Kartellwächtern keine Zustimmung. Sie ließen sich auch nicht durch die Vorschläge der DFL erweichen, Free-TV-Zusammenfassungen der Bundesliga-Spiele am Freitag und Sonntag zeitnah nach Abpfiff zu ermöglichen. Wesentlich sei, dass am Samstag "ein wesentlicher Vorteil der Zentralvermartung, nämlich die gebündelte Highlight-Berichterstattung [...] bei den Fernsehzuschauern ankommt", so Heitzner.

Sportschau um 20 Uhr funktioniert nicht

Das sei beispielsweise bei einer Sportschau nach 22 Uhr nicht der Fall. Auch, weil eine Berichterstattung zu Top-Spielen nicht vor 23 Uhr zu erwarten wäre. Ebenso habe sich ein Sendetermin zwischen 20 und 22 Uhr nach Gesprächen mit den Marktbeteiligten als nicht marktfähig erwiesen. SAT.1 war bereits in der Saison 2001/2002 mit einem entsprechenden Versuch gescheitert. Die Einschaltquoten der Sendung "ran" stürzten nach anfänglich 4,6 Millionen Zuschauern auf 1,7 Millionen Zuschauer ab.

Ausdrücklich verwies der Kartellamtspräsident darauf, dass nicht nur die ARD für die Ausstrahlung der Free-TV-Rechte in Frage komme. "Die Highlight-Berichterstattung ist in der Vergangenheit auch von privaten Fernsehsendern erfolgreich angeboten worden. Die Teilnahme am Bieterwettbewerb um diese Rechte steht allen Fernsehsendern offen." Dass die öffentlich-rechtlichen Sender auf den Gebührentopf der GEZ zugreifen könne, resultiere aus der Entscheidung des Gesetzgebers für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht aus der Anwendung des Kartellrechts.
Hayo Lücke
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 jep (6 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von linuxianer am 27.07.2008 um 10:40 Uhr
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