Die Nachricht traf die Hersteller wie ein Schlag. Derzeit kämpft die Wirtschaft um niedrige Urheberrechtsabgaben auf sogenannte Multifunktionsgeräte, also Druckermodelle mit Kopier-, Scan- und Faxfunktion. In der Vergangenheit hatte es immer wieder mächtig zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Herstellern
gekracht - eine Einigung scheint in weiter Ferne. Jetzt gießt der Bundesgerichtshof mit der Entscheidungsbegründung eines Urteils, nach dem die Hersteller rückwirkend deftige Urheberrechtsabgaben zahlen sollen, neues Öl ins Feuer.
170 Euro für ein Einsteigermodell
Demnach sei die Wirtschaft verpflichtet, für jedes verkaufte Multifunktionsgerät nachträgliche Abgaben in Höhe von je 38 bis 614 Euro zu leisten. Insgesamt verlangen die Verwertungsgesellschaften für alle bis einschließlich 2007 ausgelieferten Geräte mehr als 900 Millionen Euro von der Industrie. Auf leistungsfähige Einstiegsmodelle, die heute ab 70 Euro verkauft werden, müsste dann eine zusätzliche Abgabe von 102 Euro gezahlt werden. "Dieses Urteil hat dramatische Folgen für Hersteller und Handel", sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des IT-Wirtschaftsverbandes Bitkom. "Durch hohe Kopierabgaben auf Multifunktionsgeräte kann der komplette Markt in die Knie gehen." Da die steigenden Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden müssten, würden viele von ihnen künftig auf Geräte wie diese verzichten. Auch deutsche Händler würden durch das Urteil international benachteiligt, da Kunden vermehrt bei ausländischen Anbietern kaufen würden.
Gleiche Abgaben für unterschiedliche Geräte
Die Abgaben werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Sie sollen das legale Kopieren von Texten im privaten Bereich abgelten. Die vom Bundesgerichtshof bestätigten Tarife für die günstigen Multifunktionsgeräte seien jedoch in derselben Höhe wie die Abgaben für reine Kopiergeräte. "Damit werden 70-Euro-Geräte genauso stark belastet wie Hochleistungskopierer für 1000 Euro", sagte Rohleder. "Bei Multifunktionsgeräten ist die Kopierfunktion aber nur eine von mehreren Produkteigenschaften. "Multifunktionsgeräte würden in Privathaushalten aber überwiegend als Drucker eingesetzt.
Aktuell verhandelt der Bitkom mit der VG Wort um eine Anpassung der Abgabenhöhe für Multifunktionsgeräte. Hierfür sorgt das neue Urheberrecht, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Danach werden Abgaben nicht länger vom Gesetzgeber festgelegt, sondern zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden als Vertreter der Geräteindustrie ausgehandelt.
André Vatter