Dienstag, 22.07.2008 18:31

Provider kämpfen gegen das Filesharer-Netzverbot

aus dem Bereich Breitband
Das Urheberrecht im Internet stellt die Gesetzgeber immer wieder vor neue Herausforderungen. Zur Stunde treffen sich in Versailles die EU-Minister für Kultur und Medien, um über das Thema zu beratschlagen. Wie soll nun endgültig mit Filsharern umgegangen werden? Vor einiger Zeit wagte Frankreich einen kreativen Vorstoß: Wer unerlaubt urheberrechtsgeschützte Inhalte über das Netz tauscht, soll den Stecker gezogen bekommen, fordert der Staatspräsident Nicolas Sarkozy. Die Idee dahinter: Dort, wo kein Internet verfügbar ist, können auch keine digitalen Gesetzesgrenzen übertreten werden. Doch deutsche Internet-Anbieter schaudern bei diesem Gedanken.

Anzeige
Eingriff in das Grundrecht

"Dieses System zur Sanktionierung nach französischem Vorbild würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen, auf die die europäische Wirtschaft existenziell angewiesen ist", ließ der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) heute per Rundbrief verkünden. Die Dringlichkeit des Appells scheint gerechtfertigt, denn nicht nur das Nachbarland, sondern auch der deutsche Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat die Netzenteignung für allzu eifrige Tauschbörsianer auf seine Agenda geschrieben.

Hilfs-Sheriffs mit heikler Aufgabe

Die IT-Wirtschaft lehnt die Rolle als "Hilfs-Sheriff" hingegen entschieden ab. "Die Unternehmen der Internetwirtschaft sind für Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht verantwortlich. Sie stellen eine für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung, und sie haben nicht den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubten und unerlaubten Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft", holte der eco-Rechtsvorstand Oliver Süme zur Verteidigung aus. "Das Internet ist für uns alle zu wichtig, um es mit einseitig die Musik- und Filmindustrie bevorzugenden Regeln, die jedes Maß verloren haben, in Gefahr zu bringen." Besonders problematisch sei eine Umsetzung des Vorschlages bei Nutzern, die über einen Triple-Play-Anschluss verfügen: Wird hier der Internetzugang stillgelegt, fallen damit gleichzeitig auch Telefon und Fernsehen aus. Das würde weit über das Ziel hinausschießen, warnt der Verband, zumal von Sanktionen wie diesen nur in seltensten Fällen der Anschlussinhaber alleine betroffen sei.
André Vatter
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 netter Einwand, aber naja (4 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Jogi123 am 23.07.2008 um 19:07 Uhr
 nett - da winkt die digitale Steinzeit (12 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Andre St. am 23.07.2008 um 11:06 Uhr
 Einfach überhaupt keine CDs + DVDs mehr Kaufen (1 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von helli am 23.07.2008 um 10:55 Uhr
 Suche

Prepaid Handy
Mit einem Prepaid-Tarif lässt sich bei voller Kostenkontrolle telefonieren. Allerdings benötigt man dann auch ein Handy ohne Vertrag.
Wer einen Discounter-Tarif bei Anbietern wie Fonic oder Simyo wählt, muss sich noch nach einem Prepaid Handy umsehen.
Verschiedene Modelle gibt es in unserer Handy Übersicht.
DSL Anschluss
Ist die Verfügbarkeit von DSL gegeben, beginnt die Suche nach dem richtigen Anbieter.
Der DSL Flatrate Vergleich zeigt die besten Tarife in der Übersicht.
Aber Vorsicht: Nicht jeder DSL Anschluss bringt Highspeed Internet. Der DSL Speed Check beweist es schnell, wenn das Internet Kabel lahmt.
VDSL Verfügbarkeit
VDSL Neukunden profitieren von Startguthaben und kostenloser Hardware wie einem Router oder einem Mediacenter.
Jetzt die Telekom VDSL Verfügbarkeit an ihrem Ort prüfen, nach Vodafone VDSL suchen oder die 1und1 VDSL Verfügbarkeit klären.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs