Das Urheberrecht im Internet stellt die Gesetzgeber immer wieder vor neue Herausforderungen. Zur Stunde treffen sich in
Versailles die EU-Minister für Kultur und Medien, um über das Thema zu beratschlagen. Wie soll nun endgültig mit Filsharern umgegangen werden? Vor einiger Zeit wagte Frankreich einen kreativen Vorstoß: Wer unerlaubt urheberrechtsgeschützte Inhalte über das Netz tauscht, soll den
Stecker gezogen bekommen, fordert der Staatspräsident Nicolas Sarkozy. Die Idee dahinter: Dort, wo kein Internet verfügbar ist, können auch keine digitalen Gesetzesgrenzen übertreten werden. Doch deutsche
Internet-Anbieter schaudern bei diesem Gedanken.
Eingriff in das Grundrecht
"Dieses System zur Sanktionierung nach französischem Vorbild würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen, auf die die europäische Wirtschaft existenziell angewiesen ist", ließ der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) heute per Rundbrief verkünden. Die Dringlichkeit des Appells scheint gerechtfertigt, denn nicht nur das Nachbarland, sondern auch der deutsche Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat die Netzenteignung für allzu eifrige Tauschbörsianer auf seine Agenda geschrieben.
Hilfs-Sheriffs mit heikler Aufgabe
Die IT-Wirtschaft lehnt die Rolle als "Hilfs-Sheriff" hingegen entschieden ab. "Die Unternehmen der Internetwirtschaft sind für Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht verantwortlich. Sie stellen eine für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung, und sie haben nicht den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubten und unerlaubten Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft", holte der eco-Rechtsvorstand Oliver Süme zur Verteidigung aus. "Das Internet ist für uns alle zu wichtig, um es mit einseitig die Musik- und Filmindustrie bevorzugenden Regeln, die jedes Maß verloren haben, in Gefahr zu bringen." Besonders problematisch sei eine Umsetzung des Vorschlages bei Nutzern, die über einen
Triple-Play-Anschluss verfügen: Wird hier der Internetzugang stillgelegt, fallen damit gleichzeitig auch Telefon und Fernsehen aus. Das würde weit über das Ziel hinausschießen, warnt der Verband, zumal von Sanktionen wie diesen nur in seltensten Fällen der Anschlussinhaber alleine betroffen sei.