Das Internet ist ein weltumspannendes Datennetz, das nicht umsonst auch als World Wide Web bezeichnet wird. Doch in Deutschland werkeln gerade einige Fachleute, allen voran die verschiedenen Landesmedienanstalten, an der Reglementierung des Internets. Internetsurfer in anderen Teilen Europas werden angesichts der deutschen Provinzposse nur den Kopf schütteln können.
Lizenz bei mehr als 500 Zugriffen
Was ist also geschehen, dass bei deutschen Betreibern von Internet-Sendern breiter Unmut herrscht? Im Entwurf des umstrittenen, neuen 12. Rundfunkstaatsvertrag ist auch ein Abschnitt vorgesehen, der eine Genehmigungspflicht für
Internet-Fernsehsender beinhaltet. Live-Streaming-Internetinhalte mit mehr als 500 gleichzeitigen Zugriffen durch Internetsurfer werden bei Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrages genehmigungspflichtig. Je nach Größe des Angebots würden zwischen 250 und 5.000 Euro Genehmigungsgebühren anfallen.
Landesmedienanstalten haben noch Klärungsbedarf
Die bayerische Landesmedienanstalt für neue Medien (BLM) war, wie von onlinekosten.de bereits
berichtet, mit einem eigenen Entwurf für das Bundesland Bayern vorgeprescht. Die BLM stellte angesichts der breiten Medienberichterstattung zu diesem Thema klar, dass die Landesmedienanstalten sich bereits Mitte 2007 über eine Genehmigungspflicht für Internetsender mit mehr als 500 Zuschauern verständigt hätten. Die TV-Satzung setze zudem nur bestehendes deutsches Recht um. Auch die EU-Richtlinie über
audiovisuelle Mediendienste berücksichtige Sendungen über das Internet. Die Meinungen unter den Landesmedienanstalten in Fragen Lizenzpflicht sind im Moment aber noch gespalten. Es gibt unterschiedliche Interpretationen was letztlich als genehmigungspflichtig gilt und was nicht. Die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt sieht gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Spiegel Online" nur eine Handvoll Anbieter von der Genehmigungspflicht betroffen. Ob der jetzige Entwurf des Rundfunkstaatsvertrages letztlich so Bestand haben wird, ist noch nicht vollkommen sicher.
Der erste Flüchtling: Grid-TV zieht in die Schweiz
Doch noch ehe der Rundfunkstaatsvertrag in Deutschland Gültigkeit erlangt hat, gibt es bereits Auswirkungen auf Anbieter von Web-TV. Das in Bayern ansässige
Grid-TV, Betreiber von rund 270 IP-Sendern wie etwa "Teachers-TV" oder "Zahnheilkunde-TV", plant nun vorausschauend den teilweisen Umzug in die Schweiz. Betroffen sind die 30 größten der Grid-TV-Sender, denn Abrufe von mehr als 500 Zuschauern würden diese schnell erreichen. Die übrigen Kanäle würden technisch so limitiert, dass nicht mehr als 499 Zuschauer gleichzeitig auf die Streams zugreifen könnten. Auch 30 Mitarbeiter werden in die Schweiz ziehen. Grid-TV Geschäftsführer Ingo Wolf erklärte "Spiegel Online" seinen Unmut über die Verantwortlichen bei den Landesmedienanstalten. "Das sind nette, ältere Herren, die ihren Berufsstand sichern", so Wolf. Für sie gebe es allerdings keine Existenzgrundlage mehr.
"Medienpolitischer Irrweg"
Kritik kam auch vom Verband bayerischer Zeitungsverleger (VBZV). Dies sei ein "medienpolitischer Irrweg". Die Zeitungsverleger lehnten die Genehmigungspflicht für Internet-Sender als nicht praktikabel und durchführbar ab. Der Verband warnte vor einer nationalen Überregulierung des Internets, dies würde den deutschen Medienmarkt im internationalen Vergleich schwächen. Die existierenden Prinzipien für eine unreglementierte freie Presse sollten als Grundlage für den Umgang mit dem Internet herangezogen werden.