Filme, Musik, Nachrichten. Deutsche Fernsehsender bietet ein breites Angebot. Wer mit dem über Kabel, Satellit oder DVB-T verbreiteten Fernsehangebot nicht zufrieden ist, der kann jederzeit Alternativen im Internet finden. Zahlreiche
Internet-TV Angebote stehen dort als Live-Stream oder als On-Demand-Angebote meistens kostenlos zum Abruf bereit.
Internet-TV nur mit Genehmigung
Die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) hat auf der Sitzung des Medienrates am 10. Juli beschlossen, die Fernsehsatzung für Bayern zu ändern. Künftig sollen per Streaming übertragene Internet-Fernsehangebote, die zwischen 500 und 10.000 Zugriffe zählen, genehmigungspflichtig werden. Die BLM kann das Angebot dann ohne weitere Voraussetzungen genehmigen, wenn keine Bedenken gegen den Inhalt des Programms bestehen. Populärere Angebote, mit über 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten, müssen allerdings mit einem erheblich größeren Genehmigungsaufwand rechnen. Für diese soll das gleiche Genehmigungsverfahren gelten, das auch bei normalen Kabelfernsehprogrammen angewendet wird. Dies bedeutet finanzielle Mehrkosten für die Internet-Sender.
Genehmigungen auch für Zeitungsverlage?
Von den Neuregelungen sehen sich nun auch Zeitungsverlage bedroht, die auf den Internetseiten ihrer Zeitungen eigene Web-TV-Angebote eingebunden haben. Die Kölner Medienrechtlerin Rafaela Wilde sieht hier noch erheblichen Klärungsbedarf. Es sei unklar ob und wie die neuen Lizenzierungsregelungen auch auf Printmedien angewendet werden. "Es wird einer Einzelfallabwägung bedürfen, um festzustellen, ob die Kombination von Printmedieninhalten und Web-TV eine Lizenzerteilung auch bei weniger als 10.000 gleichzeitigen Zugriffen ohne Erfüllung von zusätzlichen Voraussetzungen möglich erscheinen lässt", so Wilde. Auch Begriffe wie "potentielle Zugriffe" in der durch die BLM geänderten Fernsehsatzung würden Raum für Interpretationen bieten.
Lizenzierungspflicht auch im Rundfunkstaatsvertrag
Die bayerischen Medienverantwortlichen sind mit diesen Regelungen zwar vorgeprescht, doch eine Lizenzpflicht ist auch im neuen zwölften, heftig diskutierten Rundfunkstaatsvertrag enthalten. Somit würde die Lizenzpflicht deutschlandweit Gültigkeit erlangen. Dies könnte ein Ende des Booms für deutsche Streaming-Angebote im Netz bedeuten. Damit würde der Rundfunkstaatsvertrag neben der Beschränkung für die Online-Angebote von
ARD und ZDF weitere Limitierungen für das Internet mit sich bringen.