Zugegeben, die Deutsche Telekom und der
VoIP-Anbieter
Sipgate sind nicht gerade als dicke Freunde bekannt. Erst im März trugen die beiden Telekommunikationsunternehmen in aller Öffentlichkeit einen Streit über die Frage aus, ob die
Qualität der Internettelefonie an jene des Festnetzes heranreicht. Doch schon wieder bahnt sich ein neuer Disput an: Dieses Mal geht die Telekom-Tochter
T-Mobile auf Sipgate los.
VoIP auf dem iPhone
Mit einer Abmahnung stemmt sich T-Mobile gegen die kürzlich vorgestellte
VoiP-Software im Beta-Status, die Sipgate eigens für das
iPhone entwickelt hat. Die Telekom hat hierzulande die exklusiven Vermarktungsrechte für das Apple-Handy. Mit Hilfe der Software können iPhone-Besitzer innerhalb von
WLAN-Zonen kostengünstig Gespräche führen, die nicht über das Mobilfunknetz abgewickelt werden. Sipgate bietet Tarife ab einen Cent pro Minute, zusätzlich spendiert der Anbieter jedem Kunden unabhängig vom Aufenthaltsort eine Ortsrufnummer, sodass teures Handy-Roaming im Ausland umgangen werden kann.
Was bedeutet "Beta"?
Wie ein Sprecher von Sipgate gegenüber onlinekosten.de berichtet, würde sich T-Mobile in der Abmahnung "daran aufhängen", dass Nutzer, die Schreibrechte auf ihrem iPhone haben, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht wissen, was eine Beta-Version sei. "Laut T-Mobile ergibt sich daraus, dass die Werbung nicht zulässig ist", so der Sprecher. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Telekom mit
Betabuzz.de selbst eine Plattform für Beta-Software anbietet.
Sorgt für mächtig Ärger: Sipgates VoIP-Software für das iPhone. Screenshot: onlinekosten.de
Geknackte iPhone-Software
Darüber hinaus sei T-Mobile die Software ein Dorn im Auge, weil sie "darauf ausgerichtet ist, die Software auf dem iPhone zu knacken". Um die Anwendung installieren zu können, müsse das BSD-Subsystem vorhanden sein. Doch die Telekom weise Kunden darauf hin, dass die technischen Voreinstellungen des iPhone nicht verändert werden dürften, weshalb das Sipgate-Angebot "eine missbräuchliche Benutzung des iPhone" voraussetze und den "Kunden damit seinerseits zum Vertragsbruch" verleiten würde.
Für eine weitere Stellungnahme war Sipgate nicht zu erreichen. Derzeit seien die Juristen damit beschäftigt, die Abmahnung eingehend zu prüfen.