Die Anfang 2008 verabschiedete
Vorratsdatenspeicherung ist immer noch vielen Bürgern ein Dorn im Auge. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte im Januar aus
Protest kurzfristig für eine Woche anonyme SIM-Karten verkauft. Kommerziell auf die Protestbewegung eingestiegen ist der kleine Online-Shop
simonym.com, der ebenfalls anonyme SIM-Karten über das Internet vertrieb, die bereits vor dem Verkauf freigeschaltet und aktiviert worden waren. Ein Rückschluss auf persönliche Daten des späteren Käufers sind durch diesen kleinen Trick nicht mehr möglich. Doch dieser Handel blieb für den Berliner Norber Auler, den Betreiber von Simonym, nicht ohne Folgen.
T-Mobile "grob getäuscht"
T-Mobile, dessen SIM-Karten ebenfalls von Simonym ohne Erfassung der Käuferdaten vertrieben wurden, hat seine Anwälte eingeschaltet. Auler wurde abgemahnt und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Simonym selbst hat die Abmahnung und die Kostenaufstellung der T-Mobile Rechtsanwälte auf seiner Internetseite
veröffentlicht.
T-Mobile stellt sich auf den nicht unberechtigten Standpunkt, dass ein solch anonymer Verkauf von Prepaid-SIM-Karten gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt. Bereits bei dem Kauf der SIM-Karten durch Simonym sei T-Mobile grob getäuscht worden, da nach Unternehmensangaben offenbar fiktive Kundendaten an T-Mobile weitergegeben worden waren. Dies verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. T-Mobile wirft Simonym zudem vor, dass der Shop missbräuchliches Verhalten wie belästigende Telefonanrufe oder sogar die Vorbereitung terroristischer Handlungen fördern könnte. Außerdem werbe der Online-Shop mit der unbegrenzten Gültigkeit der Karte. Dies sei unwahr, da Verstöße gegen die AGBs von T-Mobile eine außerordentliche Kündigung ermöglichen könnten.
Simonym bittet um Spenden für die Anwaltskosten
Der Streitwert des Verfahrens war von T-Mobile auf 50.000 Euro beziffert worden. Insgesamt kämen auf den Online-Shop Anwalts- und Gerichtskosten von rund 8.000 Euro zu, sollte ein Rechtsstreit in erster Instanz aufgenommen werden. "Wir haben leider nicht die finanziellen Mittel die dafür nötig wären. So geht wieder ein Stück Anonymität verloren.", so Auler auf seiner Homepage. Stattdessen bittet er seine Kunden um Spenden, zur Zahlung der Anwaltskosten. Der Verkauf der SIM-Karten über seinen Online-Shop, den Auler mit "Ihr Weg zur anonymen Kommunikation" beworben hatte, wurde zunächst eingestellt.