Die juristischen Bemühungen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet nehmen neue Dimensionen an. Die Münchener Kanzlei Demirci & Dr. Nal, die für den türkischen Musikverband derzeit in Deutschland Abmahnungen ausspricht, hat in ihrem jüngsten Wurf einen Streitwert in Höhe von 10.000 Euro pro getauschtem Lied festgesetzt – eine Summe in bisher unbekannter Höhe, wie ein
Anwalt berichtet, der zur Prüfung der Abmahnung hinzugezogen worden war.
13.000 Euro für eine Abmahnung
Dr. Alexander Wachs, der auf seiner Homepage auf den Fall aufmerksam macht, zeigt sich überrascht über die Forderungen, die sich für 300 Lieder auf insgesamt drei Millionen Euro belaufen: "Das geforderte Anwaltshonorar beträgt daher über 13.000 Euro. Nun mag man einwenden, dass auch die Kanzlei Rasch (bekannt für Abmahnungen in Filesharing-Angelegenheiten, Anm. d. Red.) in einigen Fällen 10.000 Euro fordert. Allerdings ist die Dateianzahl dort auch um ein Vielfaches höher", wundert sich Wachs.
Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht
Doch damit sei das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Wie der Jurist weiter berichtet, befindet sich in dem Abmahnschreiben eine Passage, die den Betroffenen stutzig machen sollte: "Des Weiteren stehen unserer Mandantin Schadensersatzansprüche gem. § 97 Abs.1 Satz 1 3 HS. UrhG zu. Die konkrete Höhe des Schadensersatzanspruchs bleibt ausdrücklich einem weiteren Schreiben vorbehalten." Anders ausgedrückt: Mit 13.000 Euro Anwaltskosten dürfte für den Angeschriebenen die Sache noch nicht erledigt sein. "Es ist davon auszugehen, dass in der nächsten Zeit eine Vielzahl von Personen abgemahnt wird", prophezeit Wachs. "Es bleibt abzuwarten, ob dieses mir zur Prüfung vorgelegte Schreiben ein Ausrutscher nach oben ist. Ich fürchte nicht."
André Vatter