Die Datenschützerin Marit Hansen hat das Urteil eines US-Gerichts kritisiert, wonach Google Nutzerdaten seines Videoportals Youtube an den Medienkonzern Viacom
weitergeben muss. Obwohl es Viacom um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gehe, betreffe die Offenlegung alle Nutzer, die sich jemals irgendeinen Clip auf dem Videoportal angeschaut hätten, sagte die stellvertretende Datenschutzbeauftragte aus Schleswig-Holstein am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Die daraus ableitbaren Interessen der Youtube-Nutzer weckten nun womöglich die Begehrlichkeiten von Unternehmen sowie Sicherheitsbehörden. Das US-Urteil sieht vor, dass Google Daten darüber bereitstellen muss, welcher Youtube-Nutzer welche Videos angesehen habe.
Wer hat etwas zu befürchten?
"Da Viacom es nicht schafft, die Einsteller von urheberrechtlich geschütztem Material zu belangen, verfolgt das Unternehmen nun eine Abschreckungsstrategie gegen alle Youtube-Nutzer", kritisierte Hansen. Sie gehe davon aus, dass Viacom vor allem finanziell aussichtsreiche Klagen gegen Unternehmen führen werde. "Es sind jedoch auch einzelne Prozesse gegen Privatpersonen denkbar, mit denen ein Exempel statuiert und Unsicherheit gestreut werden soll", warnte die Datenschützerin. Viacom betreibt mehrere Fernsehsender und sieht Google als Komplize von Internetnutzern, die urheberrechtlich geschützte Fernsehsendungen auf Youtube einstellen. Betroffen seien alle Youtube-Nutzer weltweit, betonte Hansen.
"Da es Viacom um die Verletzung von Urheberrechten geht, stellt sich die Frage, warum dem Unternehmen nicht nur der Zugriff auf einen Teil der Daten gewährt wird", sagte Hansen weiter. Nun bestehe die Gefahr, dass Viacom die Informationen über die Interessen der Youtube-Nutzer auswerte oder sogar an andere Unternehmen weiterverkaufe. "Denkbar ist etwa, dass Firmen die Daten nutzen, um den Youtube-Nutzern aufgrund der angeschauten Videos personalisierte Werbung zuzustellen." Auch könnten Sicherheitsbehörden möglicherweise Profile der Besucher erstellen und so etwa Einreisegenehmigungen verweigern oder eine Einstellung im öffentlichen Dienst verhindern, sagte die Datenschützerin.
Datenmissbrauch?
Durch die erzwungene Weitergabe der Daten bestehe die Gefahr des Missbrauchs, warnte Hansen. Die gelte besonders, wenn weitere Firmen mit dem Argument des Urheberrechtsschutzes den Zugriff auf die Google-Datenbank einklagten. Dann könnten weder Youtube-Nutzer noch Datenschützer die Auswertung der Informationen nachvollziehen. Auch könnten Unbefugte bei den Kopiervorgängen oder dem Transport von Festplatten an die Nutzerdaten gelangen.