Die GEMA benötigte keine 24 Stunden, um zurückzufeuern: Die Behauptung des Bitkom sei in mehrerer Hinsicht irreführend. Zwar läge die Forderung bei etwa 60 Euro, allerdings inklusive der Mehrwertsteuer.
Die GEMA feuert zurück
"Im Hinblick auf die mit einem PC verbundenen unbegrenzten Möglichkeiten zur Herstellung privater Kopien von Musik, Film, Text und Bild halten die Rechteinhaber einen solchen Betrag für angemessen und im Übrigen - bei Endverbraucherpreisen für PCs von
teilweise über EUR 1.000 - auch für verhältnismäßig", ließ die GEMA wissen. Laut Vorgabe des Gesetzgebers würde bei der Bestimmung der Vergütungshöhe in erster Linie die Speicherkapazität der Festplatte ausschlaggebend sein.
"Eine schallende Ohrfeige für die Rechteinhaber"
Zudem würde der Bitkom verschweigen, dass das bisherige Angebot der Wirtschaft noch unterhalb der Zahlungsansprüche läge, die den Rechteinhabern schon jetzt zustehen. Für einen CD-Brenner kassiert die GEMA derzeit sechs Euro, bei einem DVD-Brenner sind es 7,37 Euro. Der Wirtschaftsverband soll für beide Gerätearten eine Abgabe von 4,80 Euro vorgeschlagen haben. "Das vorliegende Angebot des Bitkom", polterte Prof. Dr. Jürgen Becker, Vorstand der für die Geschäftsführung der ZPÜ zuständigen GEMA, "ist eine schallende Ohrfeige für die Rechteinhaber und Ausdruck einer Missachtung ihres kreativen Schaffens. Trotz massiver Zunahme der privaten Vervielfältigung von geschützten Inhalten, die ohne PC nicht denkbar wäre, wird den Rechteinhabern hier nach über sechs Monaten intensiver Verhandlungen ein Almosen angeboten." Im Übrigen sei die ZPÜ jederzeit zu Gesprächen bereit, "sofern ihr ein seriöses Angebot vorgelegt wird". Ungeachtet dessen wird der Rechteinhaber unverzüglich den Weg zur Schiedsstelle beschreiten. Dort soll auch die Frage geklärt werden, was mit Produkten zu geschehen hat, für die am 31. Dezember - also vor Einführung des neuen Urheberrechts - noch keine Vergütungsregelung bestand.
Nach dem neuen Recht müssen Wirtschaft und Verwertungsgesellschaften die Höhe der Abgaben in Verhandlungen eigenständig bestimmen. Kommt keine Einigung zustande, vermittelt zunächst eine Schiedsstelle, bevor die Verhandlungspartner den Rechtsweg beschreiten können.
André Vatter