Bei den Verhandlungen über die Urheberabgaben auf PCs kochen die Emotionen höher. Weiterhin geht es um die Klärung der Frage, wie hoch die Abgaben sein sollen, die ein Käufer eines "kopierfähigen" Gerätes künftig entrichten muss. Bereits in Juni hatten sich Wirtschaftsvertreter und Rechteinhaber einen
öffentlichen Schlagabtausch ungewohnter Härte geliefert. Jetzt geht der Streit in die zweite Runde.
Abbruch der Gespräche
Zuvor hatte der Branchenverband Bitkom mit einer in Auftrag gegebenen Studie beweisen wollen, dass Computer nur in seltenen Fällen zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden. Der abgabenrelevante Nutzungsumfang läge bei gerade einmal 0,2 Prozent. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) reagierte empört. Am gestrigen Dienstag brach der Rechteinhaber ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) dann die Verhandlungen ab: Die Situation sei festgefahren, so der Tonus, das Gespräch gescheitert.
60 Euro pro Computer?
"Das ist bedauerlich für Wirtschaft und Verbraucher", kommentierte noch am selben Tag Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, den Ausstieg der ZPÜ. "Wir benötigen Rechtssicherheit, damit die Hersteller ihre Preise kalkulieren können. Auch im Interesse der Verbraucher dürfen künftige Urheberrechtsabgaben nicht zu hoch ausfallen." Wie der Bitkom mitteilt, habe die ZPÜ im Vorfeld gefordert, jeden neuen PC mit einer Abgabe von rund 60 Euro zu belegen – plus Mehrwertsteuer. "Preiswerte PCs gehen zu Endpreisen von 200 Euro über die Ladentheke. Eine Abgabe von über 70 Euro ist völlig unverhältnismäßig", so Rohleder. Sollte die Forderung tatsächlich umgesetzt werden, würden die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften um rund 50 Millionen Euro pro Jahr steigen.