Montag, 30.06.2008 17:01

Ist die Vorratsdatenspeicherung Geschichte?

aus dem Bereich Sonstiges
Dienstag, der erste Juli 2008, ist Stichtag: Dann kommt in Luxemburg der Europäische Gerichtshof zusammen, um über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu verhandeln. Bereits im Jahr 2006 hatte neben der Slowakei auch Irland Klage gegen die EU-verordnete Sammelwut von Daten eingereicht. Das Urteil, das im Herbst erwartet wird, wird auf Seiten der deutschen Datenschützer schon im Vorfeld positiv bewertet.

Zuversichtliche Datenschützer

"Wir gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in den nächsten Monaten für nichtig erklären wird", ließ der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Montagvormittag verlauten. Da das Bundesverfassungsgericht auch hierzulande das Gesetz auf den Prüfstand gehoben hat, sei man zuversichtlich, dass "unsere Verfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Totalerfassung unseres Kommunikations- und Bewegungsverhaltens Erfolg haben wird". Die Datenschützer hatten Ende des vergangen Jahres mit der attestierten Unterstützung von 34.000 Bürgern Klage in Karlsruhe eingereicht. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird für eine etwaige Änderung der deutschen Gesetzgebung als maßgebend angesehen.

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"Gesetze auf Probe"

Suat Kasem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Bonn, sieht Methode in der legislativen Praxis: "Es ist beschämend, dass unsere Politiker in der heutigen Neogesetzgebung verantwortungslose Gesetze scheinbar auf Probe beschließen. Die Gerichte müssen, als letzte Gewalt, immer häufiger die Notbremse ziehen", kritisiert er. Der Arbeitskreis warnte im selben Zusammenhang davor, einen neuerlichen Vorschlag der EU-Kommission zur Aufzeichnung sämtlicher Flugreisendendaten in Deutschland zu übernehmen: "Zumindest muss der Bundestag Lernfähigkeit zeigen und die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung auf EU-Ebene verhindern. Die bloßen Abschwächungsforderungen von Bundesregierung und Bundesrat führen direkt in den nächsten Verfassungsverstoß. Auch auf internationaler Ebene darf es keine grundrechtsfreien Räume geben", sagte dazu der Arbeitskreis-Anwalt Patrick Breyer.
André Vatter
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