Donnerstag, 26.06.2008 13:01

Verbraucherschutz: Erfolg gegen Telefonwerbung

aus dem Bereich Sonstiges
Viele Telefonkunden kennen das: Es klingelt, der Angerufene hebt ab, aber die Person am anderen Ende der Leitung erweist sich wieder einmal nicht als Freund oder Verwandter, sondern entpuppt sich als Stimme vom Band oder Call-Center-Mitarbeiter, der dem genervten Telefonkunden etwas andrehen möchte. Die Verbraucherzentralen fordern daher schon länger ein Telefonwerbungsverbot. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte, konnte nun ein Erfolg im Kampf gegen den unerwünschten Telefonterror verbucht werden.

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Datenkauf ist kein Freibrief

So berichtet der vzbv von einem Urteil des Landgerichts Traunstein. Dem Gericht zufolge dürften Firmen, die Kontaktdaten von Personen gekauft haben, diese nicht einfach anrufen, ohne vorher zu prüfen, ob die Betroffenen damit einverstanden sind. Der Hintergrund war eine Klage, die der vzbv gegen die Firma Wenatex eingereicht hatte. Wenatex sei bereits in der Vergangenheit durch unerlaubte Werbung am Telefon aufgefallen und hatte nach Angaben der Verbraucherschützer von einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut personenbezogene Daten gekauft und anschließend eine Werbe-Aktion per Telefon gestartet. Eine der betroffenen Angerufenen hatte sich daraufhin beim vzbv beschwert, der dann am 4. September ein Vertragsstrafverfahren eingeleitet hatte.

Kein Einverständnis, keine Anrufe

Wenatex hatte sich dem Verband zufolge per Unterlassungserklärung verpflichtet, die Verbraucher nicht mehr ohne Einverständnis anzurufen, sich dann jedoch geweigert, die Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro zu zahlen. Aufgrund dessen hatte der vzbv am 30. Januar beim Landgericht Traunstein die Klage eingereicht. Das beschuldigte Unternehmen hätte angegeben, dass die Betroffene mit den Anrufen einverstanden gewesen sei. Tatsächlich hätte sich die Erlaubnis jedoch nur "auf eine bestimmte Studie, nicht aber auf weitergehende Werbeaktionen" bezogen. Dem Gerichtsurteil zufolge hätte das Unternehmen prüfen müssen, zu welchem Zweck die gekauften Daten erhoben wurden und wozu sich die Personen genau einverstanden erklärt haben. Eine solche Prüfung wäre insbesondere deshalb nötig gewesen, da das Meinungsforschungsinstitut im Ausland sitze, wo möglicherweise andere Rechtsvorschriften gelten.

Das aktuelle Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Künftig sollen Verbraucher durch ein neues Gesetz besser vor Telefonwerbung geschützt werden. Nach dem Wunsch des Bundesjustizministeriums soll es Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.
Saskia Brintrup
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    Zuletzt kommentiert von De Ville am 27.06.2008 um 22:31 Uhr
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