Der französische Ableger von
eBay erlebte in der vergangenen Woche ein
böses Erwachen. Nachdem auf dem Online-Marktplatz Fälschungen von Luxusartikeln aufgetaucht waren, verdonnerte ein französisches Gericht die Auktionsplattform zur Zahlung von Schadensersatz in der Höhe von mehreren tausend Euro. Der Grund: Das Auktionshaus sei direkt für die Verkäufe verantwortlich und hat sich damit der Komplizenschaft schuldig gemacht. Wie die "Financial Times Deutschland" (FTD) nun berichtet, gelten künftig dieselben Regeln auch in Deutschland.
Plagiatware im Angebot
Nach einem
Beschluss des Bundesgerichtshofs (AZ: I ZR 73/05) haftet eBay auch hierzulande bei der Verletzung von Markenrechten. Geurteilt wurde im Fall eines Händlers, der zuvor gefälschte Rolex-Uhren zum Verkauf angeboten hatte. Auch, wenn das Auktionshaus selbst nicht Anbieter der Plagiatware sei, so habe es doch das illegale Angebot ermöglicht.
Impulsgeber in dieser Sache war der Hersteller Rolex selbst, der schon im Jahre 2000 Klage gegen die Plattform beim Landgericht Köln eingereicht hatte. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, ist es eBay untersagt im Rahmen von Online-Auktionen "Dritten die Gelegenheit zu gewähren, im Internet Uhren, die nicht von den Klägerinnen stammen [...] anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben". Der Marktplatz sei verpflichtet, jede mögliche Maßnahme zu ergreifen, sodass gefälschte Rolex-Uhren erst gar nicht in den Auktionslisten auftauchen.
André Vatter