Mittwoch, 11.06.2008 18:16

Wirtschaft lehnt hohe Kopierer-Abgaben ab

aus den Bereichen Sonstiges, Computer
PCs, Scanner, Drucker sowie Fax- und Multifunktionsgeräte – gleich mehrere Verwertungsgesellschaften streiten sich mit den Herstellern über die Höhe der Abgaben, die Käufer beim Erwerb eines "kopierfähigen" Gerätes entrichten sollen. Um den Verfechtern der hohen Gebühren den Wind aus den Segeln zu nehmen, hat der IT-Branchenverband BITKOM bei TNS Infratest eine Studie in Auftrag gegeben. Fragestellung: Wie häufig werden IT-Geräte mit Kopierfunktion eigentlich in der Praxis dazu genutzt, um urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen?

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Kopiervorgänge unter der Lupe

Zu diesem Zweck wurden knapp 7.000 Nutzer gebeten, zwei Wochen lang in einem detaillierten Tagebuch den Gebrauch ihrer Geräte zu dokumentieren. Das Ergebnis scheint die Argumentation der Wirtschaftsvertreter zu stützen: "Der Anteil urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge liegt bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent", sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried. Lediglich acht Prozent der privaten Kopiervorgänge bezögen sich auf urheberrechtlich geschützte Inhalte – und selbst davon fielen die meisten nach Ansicht von Gerichten und Wissenschaftlern nicht unter die Abgabenpflicht. Daher kommt der BITKOM für sich zu dem Ergebnis, dass bei PCs nicht einmal jeder hundertste Kopiervorgang von einer Verwertungsgebühr betroffen sein dürfte.

Relevanter Nutzungsumfang verschwindent gering

In erster Linie würden PCs dazu genutzt, Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten – das reine Kopieren nähme im gesamten abgabenrelevanten Nutzungsumfang mit 0,2 Prozent eine verschwindend geringe Position ein. "Die Studie weist nach, dass ein Großteil der IT-Geräte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt wird", so Holdenried. Mit Blick auf die Studie lehne man die von den Verwertungsgesellschaften geforderten "hohen Abgaben" ab. Nach dem neuen Urheberrecht müssen Hersteller und Verwertungsgesellschaften die Höhe der Abgaben in Verhandlungen selbst festlegen. Der Gebührenumfang soll sich dabei an der tatsächlichen Nutzung der Geräte orientieren.

Verwertungsgesellschaft weist Studie zurück

Eine Reaktion auf die am Mittwochnachmittag veröffentlichte Studie ließ nicht lange auf sich warten: Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) verweist in einer öffentlichen Stellungnahme auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2006 (AZ 12 O 110/05). Damals hatte ein BITKOM-Mitgliedsunternehmen eine Untersuchung der GfK vorgelegt, nach der lediglich 1,1 Prozent aller auf Druckern angefertigten Kopien als urheberrechtlich relevant angesehen werden sollten. Das Gericht aber urteilte: "Nach alledem sind schon ausweislich der Studie des Beklagten 7,6 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen. Der Prozentsatz fällt in Wahrheit noch um einiges höher aus, weil die Untersuchung gewisse Druckernutzungen, die ebenfalls von urheberrechtlicher Relevanz sind, außen vorlässt." Nach einer weiteren Auswertung unter der Leitung von VG Wort sei der Interessenverband zu dem Ergebnis gekommen, dass mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen sind.

Update: Keine Relevanz der Studie für die GEMA

Auch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zeigte sich von dem Vorstoß des Wirtschaftsverbandes wenig angetan. Wie der Musikstückverwerter per Pressemitteilung am Abend verlauten ließ, habe die "vorschnell und einseitig in Auftrag gegebene Studie" die Verhandlungssituation belastet. Man habe dem BITKOM, wie auch anderen Wirtschaftsverbänden, ein "faires und maßvolles Angebot" gemacht, sodass der Vorwurf, "sehr hohe Abgaben" unter anderem für PCs zu verlangen, nicht gerechtfertigt sei. Aus Sicht der Verwertungsgesellschaften sei die Studie für die weiteren Verhandlungen ohne Relevanz. Man werde sich durch sie nicht davon abbringen lassen, von den Herstellern und Importeuren, die mit den Geräten "milliardenschwere Umsätze" machten, die angemessene Vergütung zu fordern, die den Rechteinhabern für die Nutzung solcher Geräte zum Zwecke privater Vervielfältigung zuständen.
André Vatter
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