Online-Durchsuchung, Videoüberwachung von Privaträumen und das Abhören von Telefonen – wenn es nach der Entscheidung des Kabinetts geht, wird das Bundeskriminalamt (BKA) schon in Kürze einen Kompetenzzuwachs von ungewöhnlichen Ausmaßen erhalten. Dazu hat die Bundesregierung am Mittwochnachmittag die Novelle des umstrittenen BKA-Gesetzes abgesegnet.
Gemeinsamen Entwurf vereinbart
"Der heute vom Bundeskabinett beschlossene
Entwurf stellt einen maßgeblichen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland dar", freute sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach der Kabinettssitzung. "Wie im Koalitionsvertrag verabredet, schaffen wir die erforderlichen Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen den internationalen Terrorismus."
Schnüffeln mit Richter erlaubt
Nach dem Entwurf soll das BKA künftig Daten aus "informationstechnischen Systemen" unter "sehr eng umrissenen Voraussetzungen" erheben können. Bedingung ist, dass der Präsident des BKA oder sein Stellvertreter einen Antrag stellen, der vom Gericht geprüft wird. Die Sichtung der ausgespähten Daten geschieht wiederum im Beisein eines Richters. Sollte dieser feststellen, dass ein "
Kernbereich des Persönlichkeitsrechts" betroffen ist, sei die Löschung der Daten vorgesehen. "Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme mit den Vorgaben der Verfassung im Einklang steht, ist gewährleistet, dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen.
Überwachung künftig auch in Privaträumen? Bild: Photocase Ich halte dies für einen wesentlichen Fortschritt", so Schäuble. Nach der Meinung des Ministers halte sich der Entwurf "selbstverständlich an das Grundgesetz". Im Übrigen orientierten sich die neuen Befugnisse weitgehend an bestehende Regeln aus dem Bundespolizeigesetz und den Polizeigesetzen der Länder.