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Nach dem Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsunternehmen seit dem 1. Januar sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wann und wie lange telefoniert hat. Ab 2009 gilt dies auch für E-Mails und Internetverbindungen. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der Standort des Benutzers festgehalten. Bewegungsprofile sind damit selbst dann möglich, wenn das Handy eingeschaltet, aber nicht benutzt wird. Einer einstweiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zufolge darf der Staat diese Daten vorerst aber nur zur Aufklärung schwerer Straftaten nutzen.
Mit Kundenkarten von Kaufhäusern und Tankstellen lassen inzwischen 56 Prozent der Bürger ihr Konsumverhalten freiwillig ausspähen. Gegen oft fragwürdige Rabattversprechen wird dann an der Supermarkt-Kasse erfasst, ob der Kunde lieber Bio-Lebensmittel als Konservenkost einkauft oder welche Kondome er benutzt. Datenschützer kritisieren, dass solche Kundendaten oft unerlaubt für Werbung und Marktforschung genutzt werden. Der Zeitschrift "Finanztest" zufolge sind nur bei rund der Hälfte der überprüften Karten die Datenschutzbestimmungen "akzeptabel".
Ausgeforscht werden aber auch die rund 52 Millionen Deutschen, die das Internet nutzen.


